Mit drei Monaten Verzögerung hat Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) jetzt auf die Drohung des bayerischen Ministerpräsidenten mit einer Verfassungsklage reagiert. Das Kanzleramt wollte den Wortlaut des Schreibens an Horst Seehofer (CSU) nicht bekannt machen. "Da möchte die Bundesregierung das Briefgeheimnis wahren", sagte Merkels Vize-Regierungssprecherin. Auch die bayerische Staatsregierung machte keine Angaben zum genauen Inhalt. Die Süddeutsche Zeitung konnte jedoch Kenntnis vom Inhalt des Schreiben nehmen.
Seehofer hatte Ende Januar in einem Brief an Merkel drastische Änderungen in ihrer Flüchtlingspolitik verlangt. Nach Informationen der SZ schreibt Merkel jetzt in ihrem Antwortbrief, dass das Kanzleramt sowie die zuständigen Bundesministerien die Darlegungen Seehofers einer eingehenden Prüfung unterzogen hätten. Das Ergebnis sei jedoch, dass die Bundesregierung weder den Vorwurf, der Bund habe im Zusammenhang mit seiner Flüchtlingspolitik rechtliche Bindungen missachtet, noch den Vorwurf, der Bund habe keine Schritte zur Reduzierung der Flüchtlingszahl unternommen, für begründet erachte.
Merkel schreibt, die Bundesregierung verfolge das Ziel einer nachhaltigen Lösung der Flüchtlingskrise. Das bedeute, dass die Zahl der in die EU kommenden Flüchtlinge reduziert werden müsse, Europa aber zugleich auch seinen humanitären Verpflichtungen gerecht werden müsse. Dazu seien auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene Schritte in erheblichem Umfang unternommen worden.
Merkel verweist dabei auf die bessere Bekämpfung von Fluchtursachen außerhalb Europas, etwa durch die Konferenz von London Anfang Februar. Außerdem erwähnt sie die Vereinbarung der EU mit der Türkei. Dadurch würde den Schleusern in der Ägäis die Geschäftsgrundlage entzogen und die illegale Migration aus der Türkei nach Europa deutlich reduziert.
Merkel lobt Umsicht und Entschlossenheit Bayerns im Umgang mit Flüchtlingen
Außerdem erwähnt Merkel die Bemühungen der Bundesregierung um Neuordnungen im europäischen Recht, vor allem bei der Asylzuständigkeitsordnung (Dublin III-Verordnung). Ziel sei es, dass Europa zu einer einheitlichen und entschlossenen Antwort auf die Flüchtlingskrise findet. Auf der nationalen Ebene habe man Fehlanreize beseitigt, Verfahren verschlankt und erhebliche Mittel im Etat bereitgestellt, um die Handlungsfähigkeit der Bundesebene, der Landes- und der Kommunalebene zu sichern, schreibt Merkel. Auch die Bundesverwaltung unterstütze Länder und Kommunen, etwa bei der Registrierung der Flüchtlinge.
Dann geht die Kanzlerin auf die rechtlichen Vorwürfe Seehofers ein, allerdings nur in sehr allgemeiner Weise. Merkel schreibt, hinsichtlich der Frage, welche Instrumente in welcher Reihenfolge am besten geeignet seien, um die flüchtlingspolitischen Ziele zu erreichen, würden das EU-Recht und das nationale Recht politische Handlungsspielräume eröffnen. Die Bundesregierung sei von Rechts wegen nicht auf den Einsatz bestimmter Instrumente beschränkt.
Am Ende des dreiseitigen Briefes lobt Merkel die Umsicht und die Entschlossenheit, mit der der Freistaat Bayern auf die große Zahl an Flüchtlingen in den vergangenen Monaten reagiert habe. Sie schließt ihr Schreiben an Seehofer mit dem Hinweis, der Bundesregierung sei auch weiterhin an einem engen Austausch gelegen.