"Fordern und Fördern", darauf beruht das Integrationsgesetz, das die Rechte und Pflichten von Flüchtlingen seit August 2016 neu verankert. Früher waren viele Schutzsuchende, die in Deutschland eine Ausbildung angefangen oder geplant haben, von Abschiebung bedroht. Nun sollen sie während der Lehrzeit die Sicherheit haben, hierbleiben zu dürfen. Außerdem gibt es für sie ein Aufenthaltsrecht für zwei Jahre Weiterbeschäftigung nach der Ausbildung.
Doch dieser "goldene Weg", wie Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) sagt, wird nun für Geflüchtete in Bayern äußerst schwierig. Weil das bayerische Innenministerium das Gesetz äußerst restriktiv auslegt, "droht nun Tausenden Jugendlichen und Heranwachsenden ein Leben in der Warteschleife", warnten am Dienstag der Bayerische Flüchtlingsrat und der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.
Asyl:Flüchtlinge von heute sind die "Fachkräfte von übermorgen"
Junge Asylbewerber sind als Lehrlinge in den Betrieben gefragt - wenn sie Deutsch können. Kultusministerium und Arbeitsagentur investieren deshalb in deren Ausbildung.
Schuld daran ist ein kleiner Halbsatz, der kurz vor Beratungsschluss in das Integrationsgesetz eingefügt wurde. Danach soll die Duldung, also das Bleiberecht, für die Dauer der Ausbildung nur dann erteilt werden, wenn "konkrete Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung nicht bevorstehen". Dieser Halbsatz eröffnet viele Spielräume für Interpretationen. Und die hat das bayerische Innenministerium genutzt. In einer Weisung vom 1. September werden die Ausländerbehörden angewiesen, nur unter sehr strengen Voraussetzungen eine Erlaubnis für die Aufnahme einer Ausbildung zu geben.
Um diese zu versagen, müsse zum Beispiel "nicht die tatsächliche Aufenthaltsbeendigung als solche konkret bevorstehen". Es reiche bereits, "wenn die im Einzelfall erforderlichen ausländerbehördlichen Maßnahmen zur Vorbereitung der Aufenthaltsbeendigung konkret bevorstehen", heißt es in dem Schreiben. Dafür reiche schon die Ankündigung eines Termins bei der Ausländerbehörde aus, sagt die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Brigitte Pothmer. Ein solcher Termin sage aber nichts darüber aus, ob und wann es zu einer Abschiebung komme.
Bleibt er oder geht er?
Verärgert über die bayerische Staatsregierung sind deshalb auch die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern im Freistaat. Sie haben Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) geschrieben und fordern, dass die Anweisung vom Innenministerium korrigiert wird. Die Aussichten von Flüchtlingen auf einen Ausbildungsplatz hätten sich mit dieser Vollzugspraxis deutlich verschlechtert, sagte Peter Driessen, Hauptgeschäftsführer des bayerischen Industrie und Handelskammertags der Süddeutschen Zeitung. Die Regelung habe zu einer "erheblichen Verunsicherung in den Betrieben geführt".
Viele Ausbildungsbetriebe mit Geflüchteten fragten sich nun: Bleibt er oder geht er? So jedenfalls werde es nicht funktionieren, bis 2019 wie geplant 60 000 Geflüchtete in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt in Bayern zu integrieren. So sieht es auch die Grünen-Politikerin Pothmer: "Arbeitgeber in Bayern werden es sich jetzt zweimal überlegen, ob sie Asylsuchende oder Geduldete ausbilden."
Das Bundesinnenministerium gibt Bayern jedoch Rückendeckung. Wie die Länder die Regeln umsetzen, sei deren Sache, teilte das Ministerium auf Anfrage Pothmers mit. Bayerns Auslegung stehe in "keinem Widerspruch" zu den Zielen des Integrationsgesetzes.