Flüchtlinge:SPD hält geplantes Integrationsgesetz für verfassungswidrig

Plenarsitzung im Landtag

Für SPD-Fraktionsvorsitzender Markus Rinderspacher "wimmelten es nur so von unbestimmten Rechtsbegriffen" im Integrationsgesetz.

(Foto: dpa)
  • Die Opposition bezeichnet das geplante Integrationsgesetz der bayerischen Staatsregierung als "ein Dokument der Unverbindlichkeit, Widersprüchlichkeit und Stigmatisierung".
  • Das Gesetz soll einerseits die Integration fördern, andererseits nimmt es Flüchtlinge sehr viel stärker in die Pflicht.

Von Daniela Kuhr

Die Opposition hat das geplante Integrationsgesetz der bayerischen Staatsregierung scharf kritisiert. Er bezweifele, dass es mit dem Grundgesetz vereinbar ist, sagte SPD-Fraktionschef Markus Rinderspacher am Mittwoch. Einige Vorschriften darin "wimmelten nur so von unbestimmten Rechtsbegriffen".

Er kritisierte vor allem, dass die CSU diverse unerwünschte Verhaltensweisen von Migranten zu Ordnungswidrigkeiten erkläre, mit einem Bußgeld ahnde und auf diese Weise in Bayern eine weitere Art der Bestrafung unterhalb des allgemeinen Strafrechts schaffen wolle.

Als Beispiel verwies Rinderspacher auf den geplanten Artikel 13, der die "Achtung der Rechts- und Werteordnung" einfordert. Darin heißt es: Wer durch "demonstrative Regelverstöße" oder "Verunglimpfen" zeige, dass er die freiheitlich demokratische Grundordnung ablehne, könne zur Teilnahme an einem Grundkurs verpflichtet werden. Wer sich weigere, könne mit einem Bußgeld belegt werden.

"Was ist unter einem demonstrativen Regelverstoß zu verstehen? Was unter einer Verunglimpfung?", fragte Rinderspacher. Das sei alles völlig unklar. Gleiches gelte für Artikel 14, wo es um das "Unterlaufen der verfassungsmäßigen Ordnung" geht. "Wo ist da die Abgrenzung zur strafbaren Volksverhetzung?", fragte der Fraktionschef. Mit dem Versuch, "ein bayerisches Nebenstrafrecht" einzuführen, bewege sich der Gesetzentwurf "auf sehr dünnem Eis".

Belehrung für Flüchtlinge vor Schwimmbadbesuch geplant

Das Kabinett hatte am Dienstag den Entwurf für ein bayerisches Integrationsgesetz beschlossen, das einerseits die Integration fördern soll, andererseits aber Flüchtlinge sehr viel stärker in die Pflicht nimmt. So werden Eltern künftig verantwortlich dafür gemacht, wenn ihre Kinder nicht rechtzeitig vor der Einschulung ausreichend deutsch sprechen.

Haben sie Angebote, etwa in der Kita, nicht wahrgenommen, droht ihnen ein Bußgeld. Zudem können Schwimmbäder, Stadien oder Bibliotheken Flüchtlingen den Zutritt erst dann gewähren, wenn sie über die dort geltenden Verhaltensregeln belehrt wurden.

Gerade diese Vorschrift sei "so unnütz wie ein Kropf", sagte Rinderspacher. Denn jedes Schwimmbad und jede Bibliothek habe eine Hausordnung und könne Hausverbot erteilen. Eine eigene Vorschrift für Flüchtlinge sei "reine Symbolpolitik". Ähnlich äußerte sich Grünen-Fraktionschefin Margarete Bause: Der Gesetzentwurf sei "ein Dokument der Unverbindlichkeit, Widersprüchlichkeit und Stigmatisierung".

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