Flüchtlinge:Ministerium mahnt Wohlfahrtsverbände

Caritas und andere sollen bestimmte Informationen des Flüchtlingsrates nicht mehr an Ratsuchende weitergeben

Wohlfahrtsverbände sollen bei der Beratung von Flüchtlingen bestimmte Hinweise des Flüchtlingsrats nicht weitergeben, sonst könnte die Förderung gestrichen werden. So heißt es in einem Schreiben des Sozialministeriums an die Träger der Asylsozialberatung. Einzelne Mitarbeiter hätten Hinweise des Flüchtlingsrats kommuniziert, wie Flüchtlinge "sich bevorstehenden Abschiebungen entziehen können bzw. wie und welche weiteren Rechtsmittel eingelegt werden können", heißt es dort. Das sei mit der Richtlinie zur Asylsozialberatung nicht vereinbar, nach der Asylbewerber "objektiv und realistisch" aufzuklären seien. "Im Wiederholungsfall" sei ein Widerruf der Förderung möglich.

Der Aufruf des Flüchtlingsrats an Asylbewerber, sie sollten untertauchen, sei zweifelhaft, sagt Willi Dräxler von der Caritas München-Freising. Davon distanziere sich die Caritas. Der Flüchtlingsrat habe aber auch vernünftige Informationen, die öffentlich zugänglich seien. Sie weiterzugeben, immer mit dem Hinweis, dass es sich um die Position des Flüchtlingsrats handele, könne den Mitarbeitern nicht verwehrt werden. "Das wäre Zensur", sagt Dräxler. Das Schreiben des Sozialministeriums empfindet er als "kleinlich". Der Caritas-Landesverband zeigt dagegen Verständnis für das Schreiben des Ministeriums. "Mehr als befremdlich" nennt es Thomas Beyer von der Arbeiterwohlfahrt. Dass keine Beratung zu weiteren Rechtsmitteln gegeben werden solle, sei "sehr, sehr problematisch". In einem Rechtsstaat müsse das immer möglich sein. "Über diesen Punkt werden wir sehr bald sehr ernsthaft reden müssen", sagte er.

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