Die Teichwirte in der Oberpfalz kämpfen seit Jahren dafür, dass der strenge Schutz der Fischotter abgesenkt wird und die Raubtiere abgeschossen werden dürfen, wenn sie ihnen zu viele Karpfen, Hechte und andere Fische aus den Teichen fressen. Dieses Frühjahr haben sie sich endlich am Ziel gesehen. Nach einem komplizierten Hin und Her hat der Freistaat eine Reihe Verordnungen und Allgemeinverfügungen erlassen. Mit ihrer Hilfe sollten zumindest in Oberfranken, der Oberpfalz, Niederbayern und Oberbayern übergriffige Fischotter abgeschossen werden können.
Wenige Monate später sieht es ganz danach aus, dass daraus nichts wird. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der Bund Naturschutz (BN) haben dieser Tage beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) Klage gegen die jagdrechtliche Ausnahmeverordnung des Freistaats für die Jagd auf den Fischotter eingereicht. „Die bayerischen Regelungen verstoßen gegen den strengen Schutz des Fischotters und gegen europäische Artenschutzregelungen“, sagt DUH-Geschäftsführer Sascha Müller-Kraenner. „Bayern muss bedrohte und streng geschützte Arten wie den Fischotter endlich schützen – und das geht nur mit einem Jagdrecht, das sich am Naturschutz orientiert.“

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Bereits zuvor hatte der VGH in zwei Eilverfahren die Allgemeinverfügungen kassiert, die den Abschuss von zehn Fischottern in Oberfranken und 23 Fischottern in der Oberpfalz möglich machen sollten. Der VGH begründet beide Eilentscheidungen nach Angaben eines Sprechers damit, dass der Freistaat in beiden Verfügungen den Nachweis versäumt habe, dass die Abschüsse den jeweiligen Fischotter-Populationen nicht nachhaltig schaden. Der Zustand der Population in Oberfranken sei nach wie vor als „ungünstig“ einzustufen, der in der Oberpfalz als „unklar“. Beide Allgemeinverfügungen sind dem VGH-Sprecher zufolge „voraussichtlich rechtswidrig“.
Beobachter rechnen deshalb auch damit, dass die Eilentscheidungen in den Hauptsacheverfahren Bestand haben werden. Bislang sind die Verhandlungen aber nicht angesetzt. Zudem wird davon ausgegangen, dass mit den aktuellen Entscheidungen auch die entsprechenden Allgemeinverfügungen für Niederbayern und Oberbayern Makulatur sind. Sie wurden bisher zwar nicht beklagt. Aber sie sind nach dem gleichen juristischen Schema erlassen worden wie die jetzt suspendierten Verfügungen und sollten den Abschuss von 18 Fischottern in Niederbayern und 26 Fischottern in Oberbayern möglich machen.

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Bei den Fischern und den Teichwirten herrscht immenser Frust. „Politiker und Behörden versprechen uns seit Jahren Abhilfe gegen den Fischotter“, sagt Franz Kühn am Telefon. „Und jetzt zeichnet sich ab, dass es wieder nichts wird. Da weiß man nicht mehr, was man sagen soll.“ Kühn, 56, ist Teichwirt, er hat im Oberpfälzer Landkreis Tirschenreuth eine weitläufige Fischzucht mit ungefähr 100 Teichen. Der kleinste ist gerade mal 100 Quadratmeter groß, der größte an die zehn Hektar.
Kühn züchtet und hält vor allem Karpfen. Dazu Hechte, Zander, Waller, Schleien und alle möglichen anderen Fischarten. Und er beliefert nicht nur Gaststätten und andere Kunden mit feinem Speisefisch. Sondern er versorgt außerdem alle möglichen Fischereivereine mit Besatzfischen für deren Gewässer – und zwar bis nach Oberbayern.
Inzwischen hat Kühn freilich nach eigenem Bekunden einige Teiche stillgelegt. „Denn das bringt ja nix, wenn du 800 Karpfen einsetzt und beim Abfischen am Ende vielleicht noch zehn oder 20 rausholst“, sagt er. „All die anderen hat der Otter geholt.“ Den Schaden, den die Fischotter allein in seiner Fischzucht anrichten, beziffert Kühn auf 30 000 Euro im Jahr. Bayernweit betragen die Fischotter-Schäden inzwischen deutlich mehr als zwei Millionen Euro im Jahr. Wirtschafts- und Jagdminister Hubert Aiwanger (FW) hat unlängst einmal von 2,4 Millionen Euro Schaden gesprochen.
„Wir sind nicht gegen den Fischotter“, sagt Fischerpräsident Axel Bartelt
Zwar kriegen Kühn und die anderen Teichwirte einen Großteil ihrer Schäden ersetzt. „Aber wir haben nie damit gerechnet, dass das solche Dimensionen annimmt. Das kann’s nicht sein“, sagt Kühn. „Zumal es bei uns in der Oberpfalz längst wieder flächendeckend Fischotter gibt.“ Für Nebenerwerbler und Hobby-Teichwirte seien die gefräßigen Raubtiere ein regelrechtes Fiasko. „Es gibt welche, die können nicht mal mehr genug Karpfen für sich und ihre Familie aus ihren Teichen holen“, sagt Kühn. „Viele haben schon aufgegeben.“
Beim Landesfischereiverband (LFV) sind sie ebenfalls höchst alarmiert. „Wir sind nicht gegen den Fischotter“, sagt Fischerpräsident Axel Bartelt. „Aber wir brauchen jetzt dringend eine Lösung, bei der die Teichwirte zu ihrem Recht kommen – die kleinen wie die großen.“ Bartelt kennt sich nicht nur als Fischerpräsident mit dem Fischotter aus. Sondern außerdem als langjähriger Jurist im Staatsdienst. Bis 2022 war er Präsident der Regierung der Oberpfalz und in der Funktion mit den Tieren befasst.

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Der LFV drängt seit Jahren darauf, dass angesichts der schnellen Verbreitung der Fischotter wieder welche zum Abschuss freigegeben werden sollen. Sein Argument: Die Bestände haben sich zumindest in Ostbayern und Teilen von Oberbayern erholt, sodass das ohne Schaden für sie möglich sei. Die aktuelle offizielle Schätzung spricht von knapp 1500 Fischottern in Bayern – vorwiegend in Ostbayern.
Es ist freilich noch gar nicht so lange her, dass die Fischotter praktisch ausgerottet waren hierzulande. Noch vor gut 30 Jahren gab es nur eine Handvoll Exemplare im Bayerischen Wald. Deshalb zählen die Fischotter seit Langem zu den streng geschützten, ganzjährig geschonten Tieren. Und sie sind längst noch nicht wieder flächendeckend verbreitet, weder in Bayern noch in Deutschland. Auf der Roten Liste werden sie nach wie vor als gefährdet eingestuft.
„Die Jagd löst die Probleme nicht, die Fischotter machen“, sagt der Biologe Wolfgang Epple
Nach Überzeugung der Naturschützer darf sich die Staatsregierung deshalb nicht über den strengen Schutz des Fischotters hinwegsetzen und schon gar nicht den Weg zu einer Bejagung öffnen. 2023 haben sie deshalb bereits die erste Fischotter-Verordnung des Freistaats zu Fall gebracht, die ebenfalls einen Abschuss ermöglichen sollte und von Agrarministerin Michaela Kaniber vorgelegt worden war.
„Die Jagd löst die Probleme nicht, die Fischotter machen“, sagt der Biologe Wolfgang Epple jetzt. „Das Artenschutzrecht ermöglicht sehr wohl den Ausgleich der unterschiedlichen Interessen.“ Epple gehört dem Verein Naturschutzinitiative an. Die Organisation hatte jetzt gegen die Allgemeinverfügung in der Oberpfalz geklagt und sie zumindest vorerst gestoppt.
Beim BN teilt man Epples Einschätzung ausdrücklich. „Genau deshalb klagen wir ja jetzt mit der DUH gegen die jagdrechtliche Ausnahmeverordnung“, sagt die Biologin und Artenschützerin beim BN, Christine Margraf. „Wir befürchten, dass damit der Weg für die Jagd auf den Fischotter frei gemacht werden soll. Das akzeptieren wir nicht.“
Und was sagt der Oberpfälzer Teichwirt Kühn? „Die Teichwirtschaft ist ein wunderschöner Beruf, ich mach’ ihn seit Jahrzehnten mit ganzer Leidenschaft“, meint er. „Allein schon, weil man sehr viel draußen ist in der Natur.“ Dann ist es einige Zeit still am Telefon, ehe Kühn sagt: „Aber wenn sich jetzt nicht bald was tut mit dem Fischotter und den vielen Schäden, die er uns macht, kann ich meiner Tochter nur raten: Such' dir einen anderen Beruf.“

