Finanzen - München:Nicht sofort Strafen bei fehlender Grundsteuererklärung

Finanzen - München: Doppelhäuser einer Neubausiedlung (Luftaufnahme aus Zeppelin. Foto: Henning Kaiser/dpa/Archivbild
Doppelhäuser einer Neubausiedlung (Luftaufnahme aus Zeppelin. Foto: Henning Kaiser/dpa/Archivbild (Foto: dpa)

Direkt aus dem dpa-Newskanal

München (dpa/lby) - Wer seine Grundsteuererklärung nicht rechtzeitig abgegeben hat, muss nach Worten von Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) nicht umgehend mit Sanktionen rechnen. "Es hat jetzt niemand zu befürchten, dass da morgen eine Strafe kommt. Auch nicht die nächsten Tage oder Wochen", sagte Füracker am Dienstag im Bayerischen Rundfunk. Bei der Grundsteuerreform handle es sich um eine Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts und nicht um eine Idee von Politikern. Daher komme es nicht auf einen Tag hin oder her an, betonte er. Man werde nun in aller Ruhe überlegen, wie man an die noch fehlenden Grundsteuererklärungen komme, sagte der Minister.

Ursprünglich war die Abgabefrist für die neuen Grundsteuererklärungen auf Ende Oktober 2022 terminiert gewesen. Diese Frist war dann aber deutschlandweit bis einschließlich 31. Januar verlängert worden.

Kurz vor Schluss fehlten in Bayern noch die Daten von knapp einem Drittel aller Grundstückseigentümer. Bis einschließlich Montag wurden bayernweit mehr als 4,3 Millionen Grundsteuererklärungen abgegeben. Dies entspricht rund 68 Prozent der insgesamt abzugebenden Erklärungen, wie das Finanzministerium am Dienstag mitteilte.

Wer die Frist verpasst, dem drohen zwar grundsätzlich Sanktionen - aber eben nicht sofort. "Wenn Bürgerinnen oder Bürger keine Grundsteuererklärung abgeben, kommen - wie bei allen anderen Steuerarten auch - verschiedene Maßnahmen in Betracht, zum Beispiel Verspätungszuschläge oder schlussendlich auch Schätzungen", hatte ein Sprecher des Finanzministeriums zuletzt erklärt. Die Finanzverwaltung werde aber berücksichtigen, dass es sich bei der Grundsteuer um "neues Recht" handle. Daher werde man in einem ersten Schritt die Eigentümerinnen und Eigentümer zuerst an die Abgabepflicht erinnern.

Ab 2025 wird die Grundsteuer für weit mehr als sechs Millionen wirtschaftliche Einheiten in Bayern auf einer neuen Bemessungsgrundlage berechnet. Hintergrund ist eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 2018, wonach die bisherige Bemessungsgrundlage in Deutschland verfassungswidrig ist. In Bayern wird bei der Neuberechnung ein eigenes Modell zugrunde gelegt, da der Staatsregierung das Bundesmodell "zu bürokratisch" ist. Bei den Verhandlungen von Bund und Ländern hatte der Freistaat dafür nach Streit mit dem Bund eine Länderöffnungsklausel durchgesetzt.

© dpa-infocom, dpa:230131-99-418619/3

Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: