Jetzt nicht, dass es gleich wieder heißt: diese bigotten Bayern! Schließlich sollte das ganze Starkbier in der Fastenzeit gemäß dem Reinheitsgebot von 1516 sogar vegan sein. Und wer zwischen Fasching und Ostern dem angeblich aktuellen Food-Trend folgt und sich einen Biber brät, handelt völlig in Einklang mit dem Konzil von Konstanz.
Dort in Konstanz wurden von 1414 bis 1418 etliche Irrlehren verdammt, der Reformator Jan Hus wurde trotz freien Geleits am Scheiterhaufen verbrannt und der Biber praktisch zum fastenkonformen Fisch erklärt. Und falls da jetzt jemand was scheinheilig finden will: Konstanz liegt in Baden-Württemberg.

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Haag in Oberbayern hingegen, das kurz und amtlich „Haag i. OB“ heißt, liegt in Oberbayern. Wenn die Leute dort in Haag und seiner engeren und ebenfalls oberbayerischen Umgebung sogar jetzt, mitten in der Fastenzeit, Schmalzgebackenes essen, dann dürfen die das, ohne dass ihnen deswegen wer Vorwürfe machen könnte. Weil sie sich um Konzile nicht mehr kümmern müssen, natürlich. Aber selbst wenn: Schmalz ist in der katholischen Kirche an Fasttagen schon seit langer Zeit erlaubt. Und speziell in Haag sogar noch ein bisschen länger, nämlich bereits seit 1485.
Damals hat der Freiherr und spätere Graf Sigismund von Haag bei Papst Innozenz VIII. eine Sondererlaubnis erwirkt. Laut dieser heute „Hauberlingdispens“ genannten Lizenz durften die Haager in der Fastenzeit Butterschmalz verwenden, weil sie sonst vom Fleisch zu fallen drohten. An Argumenten hatte Sigismund parat, dass seine Untertanen von Pflanzenöl krank und schwächlich würden. Das in Italien übliche Olivenöl schmecke ihnen nicht und sei ihnen überdies zu teuer. Sigismund selbst war aber anscheinend flüssig und ließ in Rom sicherheitshalber eine saftige Stiftung von 2000 Gulden da.
Dieses päpstlich privilegierte Haager Schmalzgebäck ist dieser Tage nun zu einer weiteren Ehre gekommen: Laut einer Mitteilung seines Landwirtschaftsministeriums hat der Freistaat die „Hauberlinge“ vulgo Hauberkiacherl oder Haubenkücherl als 300. regionaltypische Spezialität in seine „Genusserbe-Datenbank“ aufgenommen. Das kleine Schmalzgebäck komme damit „ganz groß heraus“, heißt es vom Ministerium. Und in der Tat: Auf der staatlichen Genusserbe-Homepage werden als „Schmankerl der Woche“ derzeit die Hauberlinge, als „Rezept der Woche“ die Hauberlinge und als „Ereignis der Woche“ die Aufnahme der Hauberlinge in die Datenbank präsentiert.
Allzu viel Schmalz sollte es für die Hauberlinge übrigens auch wieder nicht werden. Denn die aus Weizen- und Roggenmehl, Eiweiß, Bier, Salz und Hefe gemachten und mit Kümmel gewürzten Teigbällchen dürfen nicht im Fett schwimmen. Sie müssen am Boden bleiben, um oben ihre typische Haube auszubilden. Gegessen werden sie einfach so oder als Beilage zu Rehragout oder Rindssuppe. Bei Bedarf auch zu Biber. Oder zum Bier, das zusammen mit vier Hopfenarten allein 24 der nunmehr 300 Einträge in Bayerns Weltgenusserbe ausmacht.

