Familiengeld:Minister Heil erteilt Staatsregierung Absage

Im Streit mit Bayern um die Anrechnung des geplanten bayerischen Familiengelds auf Hartz-IV-Leistungen beharrt Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) auf der Rechtsmeinung des Bundes. "Das bayerische Familiengeld muss nach geltender Rechtslage angerechnet werden, wenn es um Personen geht, die Leistungen der Grundsicherung beziehen," sagte Heil dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Die CSU-Staatsregierung will sämtlichen Eltern kleiner Kinder im ersten und zweiten Lebensjahr ab September 250 Euro pro Monat und Kind zahlen, auch Sozialhilfeempfängern. Nach dem Sozialgesetzbuch II müssen die Behörden zusätzliches Einkommen aber mit Hartz-IV-Zahlungen verrechnen. Dies sei der Staatsregierung bekannt gewesen, so Heil.

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