Sozialpolitik:Einigung bei Familiengeld in Sicht

Familiengeld Hartz-IV

Alle Familien sollten von der neuen Leistung profitieren. Das funktionierte bislang nicht.

(Foto: Monika Skolimowska/dpa)
  • Im Streit um das Familiengeld zwischen Bund und Freistaat zeichnet sich nach Informationen der Süddeutschen Zeitung eine Einigung ab.
  • Diese beinhaltet sehr wahrscheinlich eine Änderung des bayerischen Familiengeldgesetzes mit dem Ziel, dass auch Hartz IV-Empfänger von der Leistung profitieren.

Von Lisa Schnell

Im Streit um das Familiengeld zwischen Bund und Freistaat zeichnet sich eine Einigung ab. Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung steht eine Kompromisslösung kurz bevor. Diese beinhaltet sehr wahrscheinlich eine Änderung des bayerischen Familiengeldgesetzes mit dem Ziel, dass auch Hartz IV-Empfänger von der Leistung profitieren.

So heißt es aus dem Bundessozialministerium, derzeit werde besprochen, "wie durch eine Änderung des bayerischen Familiengeldgesetzes die Nichtanrechnung des Familiengeldes auf die Leistungen der Grundsicherung erreicht werden kann". Gemeinsames Ziel sei es, "dass die in Bayern derzeit bestehende Ungleichbehandlung" von Familiengeldbeziehern "sehr schnell beendet" wird. Bis jetzt schienen sich Bund und Freistaat in ihrem Rechtsstreit unversöhnlich gegenüber zu stehen. Gerade erst kündigte Ministerpräsident Markus Söder an, im Februar Klage gegen den Bund einzureichen.

Das Familiengeld war eines seiner wichtigsten Wahlkampfversprechen. Mit dem im August 2018 in Kraft getretenen Familiengeldgesetz bekommen Eltern von ein- und zweijährigen Kindern 250 Euro pro Kind und Monat, ab dem dritten Kind 300 Euro und das unabhängig von ihrem Einkommen. Schon im Wahlkampf bremste Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) Söder aus mit der Ankündigung, das Familiengeld müsse auf Hartz-IV-Leistungen angerechnet werden. Der Streit führte dazu, dass das Familiengeld in Bayern ungleich ausgezahlt wird. Im Großteil der bayerischen Kommunen, in denen die Jobcenter vom Bund betrieben werden, profitieren Hartz IV-Empfänger und damit besonders bedürftige Familien nicht.

Mit der bevorstehenden Einigung soll sich das ändern. Es ist ein Kompromiss, der es beiden Seiten erlaubt, ihr Gesicht zu wahren. Söder kann sich damit brüsten, dass am Ende doch alle Familien vom Familiengeld profitieren so wie er es versprochen hatte. Bundessozialminister Heil kann darauf verweisen, dass die bayerische Staatsregierung nicht in der Lage ist, ein juristisch einwandfreies Gesetz zu formulieren und auf die Rechtsberatung durch den Bund angewiesen ist. So argumentierte die bayerische SPD auch im Wahlkampf. Dass dies den Wähler nicht überzeugt hat, monierten gerade einige Genossen auf dem Parteitag in Bad Windsheim. Mit seinem Vorstoß sei Heil in die Falle der CSU getappt, lautete die Kritik. Söder hatte der SPD im Wahlkampf genüsslich vorgehalten, ausgerechnet sie enthalte sozial bedürftigen Familien Geld vor.

Der Weg durch die Gerichtssäle wäre wohl bis zum Bundessozialgericht gegangen

Wie eine Änderung des Familiengeldgesetzes aussehen könnte, ist noch nicht im Detail bekannt. Um nicht auf die Grundsicherung als Einkommen angerechnet zu werden, müsste das Familiengeld "zu bestimmten konkret genannten Zwecken, die sich von denen der Grundsicherung für Arbeit unterscheiden, erbracht werden", heißt es aus dem Bundessozialministerium. Ein solcher konkret genannter Zweck wäre etwa, wenn die Leistung Verdienstausfälle durch Kindererziehung ausgleichen soll. Dies traf etwa auf das Landeserziehungsgeld zu, das nur dann ausgezahlt wurde, wenn die Eltern nicht oder nicht voll erwerbstätig waren. Das Familiengeld löste das Landeserziehungsgeld ab und wird von der Staatsregierung als eine Weiterentwicklung angesehen. Aus Sicht des Bundes trifft dies aber nur zu, wenn die Auszahlung an die Erwerbstätigkeit gekoppelt ist. Einigen sich Bund und Freistaat auf eine solche Änderung, würden zwar Hartz-IV-Empfänger vom Familiengeld profitieren, allerdings nicht Eltern, die beide voll erwerbstätig sind.

Rechtsanwalt Marc Schneider aus Augsburg hält eine solche Lösung für "durchaus sinnvoll". Auch eine Kopplung an eine Einkommensgrenze wäre denkbar, wie es etwa die Grünen fordern. Schneider betreut 167 Verfahren von Hartz-IV-Empfängern, die ihren Anspruch auf Familiengeld vor Gericht einklagen wollen. Bis jetzt habe er noch von keinem Sozialgericht einen Anhörungstermin bekommen. Er erklärt sich das damit, dass auch die Gerichte abwarten wollten, ob es nicht doch noch eine politische Lösung gebe. Dass diese jetzt kurz bevorzustehen scheint, sei für seine Klienten "überaus erfreulich". Der Weg durch die Gerichtssäle wäre wohl bis zum Bundessozialgericht gegangen und hätte bis zu zwei Jahre dauern können. Auch die angekündigte Klage von Ministerpräsident Söder hätte sich wohl mindestens ein Jahr hingezogen. Seinen Mandaten aber fehle das Geld jetzt. "Es betrifft viele Alleinerziehende. Die Mieten werden immer teurer, da können sie das Geld gut gebrauchen", sagt Schneider.

Falls es zu einer Änderung des Familiengeldgesetzes komme, sei das eine gute Lösung für die Zukunft, sagt Schneider, nur: "Meinen Klienten fehlt das Geld ab September." Der Gesetzgeber müsse sich überlegen, inwiefern eine neue Regelung auch rückwirkend gelten könne: "Wenn es für die Vergangenheit nicht gelten sollte, bräuchte man wieder gerichtliche Entscheidungen."

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