Süddeutsche Zeitung

Streit zwischen Berlin und München:Heil geht gegen Söders Familiengeld vor

Lesezeit: 2 min

Von Henrike Roßbach und Anna Günther

Die bayerische Landesregierung steuert mit ihrem Familiengeld auf einen ernsten Konflikt mit Berlin zu. Der Streit dreht sich um die Frage, ob auch Hartz-IV-Familien von der neuen Leistung profitieren sollen - oder ob das Familiengeld mit anderen Sozialleistungen verrechnet werden muss. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hatte stets betont, auch Hartz-IV-Familien sollten etwas von dem Familiengeld haben; Mitte August waren die kommunalen Jobcenter durch das bayerische Arbeitsministerium sogar angewiesen worden, sich entsprechend zu verhalten.

Am Donnerstag kam die Antwort aus Berlin: "Diese Weisung verstößt gegen geltendes Recht", schreibt die Staatssekretärin von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), Leonie Gebers, an den zuständigen Amtschef im bayerischen Arbeitsministerium, Michael Höhenberger. In dem Brief, der der Süddeutschen Zeitung vorliegt, heißt es weiter, die bundesrechtlichen Regelungen hätten Vorrang, auch wenn in dem Familiengeld-Gesetz eine Anrechnung dezidiert verneint wird.

Das bayerische Sozialministerium reagierte prompt: "Im Sinne der sozial schwachen Familien" wäre es natürlich wünschenswert, wenn Heil "sich besinnt und sich der Rechtsauffassung des Freistaats Bayern anschließt."

Gebers bittet in ihrem Schreiben, dass Bayern seine Weisung an die Jobcenter zurück nehmen solle - und fügt hinzu: "Für den Fall, dass die Weisung dennoch vollzogen wird, behält sich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales rechtliche Schritte vor." Bayern erzeuge eine Situation der Rechtsunsicherheit für Jobcenter und Familien, heißt es in dem Brief. Hartz-IV-Empfänger, die beim Jobcenter im Vertrauen auf die bayerischen Verlautbarungen das Familiengeld nicht angeben, müssen nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums mit Rückforderungen rechnen. Denjenigen Jobcentern, die sich in kommunaler Eigenverantwortung um die Grundsicherungsempfänger kümmern, droht das Haus von Minister Heil zudem mit "Prüfungen der Bewirtschaftung von Bundesmitteln".

Der Brief lässt keinen Zweifel daran, dass Berlin sich von München düpiert fühlt, schließlich hatte Heils Haus schon seit Längerem deutlich gemacht, dass das Familiengeld in jedem Fall angerechnet werden müsse. Die bayerische "Verfahrensweise" stelle ein bewährtes Prinzip in Frage, heißt es in dem Schreiben, wonach in Grundsatzfragen rund um den Sozialleistungsbezug "eine Verständigung im Bund-Länder-Verhältnis gesucht wird". Auf diese Weise solle verhindert werden, dass unterschiedliche Rechtsauffassungen "auf dem Rücken von Leistungsberechtigten und ihren Familien" ausgetragen werden. "Die Förderung von Familien mit Kindern sollte unser gemeinsames Anliegen sein", schreibt Gerbers und verweist auf geplante Koalitionsprojekte wie die Ausweitung des Kinderzuschlags.

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder hatte das Familiengeld bereits in seiner ersten Regierungserklärung im April angekündigt. Die Staatsregierung beschloss kurz darauf, zwei Jahre lang an Eltern von zwei- und dreijährigen Kindern 250 Euro pro Kind und Monat auszubezahlen, ab dem dritten Kind 300 Euro pro Monat - unabhängig von deren Einkommen. Die erste Zahlung soll am 1. September erfolgen, sechs Wochen vor der Landtagswahl in Bayern. Berechtigt sind laut dem bayerischen Familienministerium die Eltern von 240 000 Kindern. Das Familiengeld wird das bayerische Landeserziehungsgeld und das als "Herdprämie" verspottete Betreuungsgeld ablösen. Vom Familiengeld sollten gerade Alleinerziehende und Geringverdiener profitieren, so lautete Söders Plan. Opposition und Wohlfahrtsverbände hatten schon im Frühjahr davor gewarnt, dass dieses neue Familiengeld auf Sozialleistungen angerechnet werden würde und ausgerechnet bedürftige Familien leer ausgehen könnten. Die CSU zeigte sich davon unbeeindruckt.

Bayerns Sozialministerin Kerstin Schreyer wirft Bundessozialminister Heil Wahlkampfmanöver vor und verweist weiter unbeirrt auf bestehende Ausnahmeregelungen im Sozialgesetzbuch. Sie versteht das Familiengeld als zweckgebundene Leistung und betont im entsprechenden Gesetzestext, dass das Familiengeld nicht der Existenzsicherung diene. Deshalb dürfe es auch nicht auf Hartz IV angerechnet werden.

Bestens informiert mit SZ Plus – 4 Wochen kostenlos zur Probe lesen. Jetzt bestellen unter: www.sz.de/szplus-testen

URL:
www.sz.de/1.4111120
Copyright:
Süddeutsche Zeitung Digitale Medien GmbH / Süddeutsche Zeitung GmbH
Quelle:
SZ vom 31.08.2018
Jegliche Veröffentlichung und nicht-private Nutzung exklusiv über Süddeutsche Zeitung Content. Bitte senden Sie Ihre Nutzungsanfrage an syndication@sueddeutsche.de.