Familie - München:Prozess um Eizellenspenden: Wann entsteht Leben?

Bayern
Ein Spermium wird einer Eizelle injiziert. Foto: Klaus-Dietmar Gabbert/dpa-Zentralbild/dpa-tmn/Symbolbild (Foto: dpa)

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München (dpa) - Das Bayerische Oberste Landesgericht hat sich am Mittwoch mit der ganz grundsätzlichen Frage befasst: Wann beginnt Leben? Denn dort begann der Berufungsprozess gegen einen Vorstand des Vereins "Netzwerk Embryonenspende" und zwei Mediziner. Sie sind wegen Verstoßes gegen das Embryonenschutzgesetz angeklagt, wegen missbräuchlicher Anwendung von Fortpflanzungstechniken beziehungsweise Beihilfe dazu. In zwei Prozessen wurden die drei Angeklagten freigesprochen. Das Bayerische Oberste Landesgericht ist die letzte Instanz in der Sache. Das Urteil soll am 4. November verkündet werden. Es ist laut Gerichtssprecher das erste Mal, dass eine obergerichtliche Entscheidung zu dem Thema fällt.

Der Verein hat ungewollt kinderlosen Paaren Eizellenspenden vermittelt - ohne dafür Geld zu nehmen, wie Vereinsgründer Hans-Peter Eiden betonte. Dabei handelte es sich um Eizellen, die anderen Frauen im Rahmen von Kinderwunschbehandlungen entnommen wurden und dabei gewissermaßen übrig blieben. Sie hätten Eidens Angaben zufolge sonst vernichtet werden müssen.

Die Eizellen, um die es im Verfahren geht, wurden mit Spermien zusammengebracht und dann eingefroren, kurz bevor es zur Verschmelzung der Zellkerne und zur Zellteilung kam. Aus Sicht des Vereins gilt das aber schon als Befruchtung, weil diese ohne das Einfrieren unaufhaltsam gewesen wäre. Darum geht der Verein davon aus, nichts Strafbares getan zu haben.

Denn in Deutschland ist nur die Spende unbefruchteter Eizellen laut Embryonenschutzgesetz explizit verboten. Ebenso ist es nicht erlaubt, eine Eizelle mit dem Ziel zu befruchten, sie einer anderen Frau einzupflanzen als der, von der die Zelle stammt. Weil die Eizelle aber ursprünglich mit dem Ziel befruchtet wurde, sie der Besitzerin einzupflanzen, sehen der Verein und seine Anwälte auch diesen Straftatbestand nicht erfüllt.

Die Generalstaatsanwaltschaft München sieht das anders: Sollten die Taten der drei Angeklagten nicht strafbar sein, würde es "am Ende zu vielen unbekannten Geschwistern kommen", sagte die Anklägerin Regina Sieh vor Gericht. Die Gegenseite wies darauf hin, dass dies durch Samenspenden ohnehin schon der Fall sei.

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