Fall Vanessa:Entscheidung über Freilassung von Mörder vertagt

Wird der Mörder der zwölfjährigen Vanessa freigelassen oder kommt er in Sicherungsverwahrung? Das Landgericht Augsburg hat weitere Verhandlungstermine angesetzt. Damit wird die Entscheidung frühestens im Herbst fallen.

Die Entscheidung über die Freilassung des Mörders der zwölfjährigen Vanessa aus Gersthofen bei Augsburg wird frühestens im Herbst fallen. Im Prozess um eine nachträgliche Sicherungsverwahrung wurden zwei weitere Verhandlungstermine bis zum 4. September angesetzt, teilte das Landgericht Augsburg mit. Zudem seien voraussichtlich noch weitere Termine erforderlich.

Der Mörder hatte 2002 im Alter von 19 Jahren mit einer Maske verkleidet Vanessa in ihrem Kinderzimmer erstochen. Inzwischen hat er die Jugendhöchststrafe von zehn Jahren abgesessen. Die Staatsanwaltschaft hat die nachträgliche Sicherungsverwahrung beantragt. Für Aufsehen hatte zuletzt der Auftritt eines Psychiaters gesorgt - sein Gutachten war nur wenige Seiten lang und voller Fehler.

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