Fall Tennessee Eisenberg:Zwölf Schüsse vor dem Verfassungsgericht

Die Akte ist geschlossen. Die Polizisten, die auf Tennessee Eisenberg geschossen haben, standen nie vor Gericht. Doch die Eltern des Studenten geben nicht auf - und wenden sich an Karlsruhe.

Max Hägler

Der Rechtsweg ist erschöpft, die Akte geschlossen, doch die Familie will die Todesumstände nicht ungeklärt lassen: Der Fall Tennessee Eisenberg ist nun Sache des Bundesverfassungsgerichts. Drei bundesweit renommierte Strafrechtler haben im Auftrag der Angehörigen in Karlsruhe Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens eingelegt. Die Juristen beklagen, dass die Anklageverweigerung durch das Oberlandesgericht eine krasse und willkürliche "Fehlentscheidung" sei, die Grundrechte verletze und dem Rechtsstaatsprinzip nicht genüge.

Fall Tennessee Eisenberg: Tennessee Eisenberg: Am 30. April 2009 wurde der Student in Regensburg getötet - von zwölf Polizeikugeln.

Tennessee Eisenberg: Am 30. April 2009 wurde der Student in Regensburg getötet - von zwölf Polizeikugeln.

(Foto: privat)

Allerdings sind nur 2,5 Prozent aller Verfassungsbeschwerden erfolgreich. Doch der Strafrechtler Jan Bockemühl aus Regensburg hegt die "begründete Hoffnung", dass der Fall Eisenberg die hohen Hürden des Verfassungsgerichts nehmen wird.

Eisenberg war am 30. April 2009 von Polizisten erschossen worden. Es ist ein Aspekt, der die Anwälte beschäftigt, auch wenn er nicht direkt mit der Beschwerde zusammenhängt. "Wir sind der tiefsten Überzeugung, dass die Tatsache, dass Polizisten geschossen haben, mit der Einstellung des Verfahrens zu tun hat", sagt Bockemühl. Sonst hätte die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben.

Der Musikstudent Eisenberg war mit seinem Mitbewohner in Streit geraten. Der floh aus der Wohnung und informierte die Polizei per Notruf, dass sein Mitbewohner zu einem Küchenmesser gegriffen habe und ihn und sich selbst umbringen wolle. Wenige Minuten später trafen fünf Beamte an der Wohnung ein. Als sie die angelehnte Tür öffneten, trat der 24-jährige Eisenberg mit einem Messer in der Hand aus der Wohnung im ersten Stock. Den bisherigen Erkenntnissen zufolge wichen die Polizisten zurück und forderten Eisenberg auf, das Messer wegzulegen. Als Pfefferspray und wohl auch ein Schlagstock keine Wirkung zeigten, drohten die Polizisten zu schießen. Eisenberg soll gerufen haben: "Schießt doch!"

Das passierte auch: Zwei Beamte schossen ihre Magazine leer. Zwölf Kugeln trafen Eisenberg.

Für die Staatsanwaltschaft Regensburg und die später prüfende Generalstaatsanwaltschaft in Nürnberg war der Einsatz der Schusswaffen gerechtfertigt. Eisenberg habe sich auf die Beamten "in drohender Haltung zubewegt". Im engen Erdgeschoss habe er sich einem Beamten zugewandt, den er in kürzester Zeit hätte erreichen können. Abzuwarten sei für die Polizisten nicht mehr zumutbar gewesen.

Auch das Oberlandesgericht Nürnberg (OLG), das eine Klageerzwingung ablehnte, argumentierte so. Nach monatelanger Prüfung hat das Gericht vor einem Monat festgestellt, dass die Ermittler das Verfahren gegen die beiden Polizisten zu Recht eingestellt hätten. Das gelte auch für die letzten, tödlichen Schüsse: Bei einem rechtswidrigen Angriff sei ein Polizist nicht zur Flucht verpflichtet. "Wie zuvor bereits die Staatsanwaltschaft und die Generalstaatsanwaltschaft kam der Senat dabei zu dem Ergebnis, dass die Beamten mit so hoher Wahrscheinlichkeit in Notwehr gehandelt haben, dass kein genügender Anlass zur Erhebung der öffentlichen Klage geboten ist", teilte das Gericht mit.

Demnach sei mit erheblicher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass die Beamten im Fall einer Anklage nicht verurteilt werden könnten. Denn gemäß dem Grundsatz im "Zweifel für den Angeklagten" müsse man annehmen, dass sie zunächst in Notwehr zugunsten ihres Kollegen und danach zu ihrem eigenen Schutz gehandelt hätten.

Die Anwälte der Familie wehren sich

Dies sehen die Anwälte der Familie anders. Der Satz "im Zweifel für den Angeklagten" sei zu Unrecht angewandt worden. Drei erfahrene Juristen haben die Beschwerde ausgearbeitet: Bockemühl ist Herausgeber juristischer Fachbücher und Mitautor des "Münchner Kommentars zum Strafgesetzbuch". Die Münchner Juristin Ricarda Lang vertrat im Sauerland-Prozess einen der Terroristen. Rechtsanwalt Till Günther aus Karlsruhe bearbeitet seit Jahren Revisionssachen und Verfassungsbeschwerden.

"Das Oberlandesgericht argumentiert ausgedehnt mit dem Grundsatz in dubio pro reo", sagt Bockemühl. Diese Regel der Beweiswürdigung stehe aber in diesem Stadium nicht zur Verfügung. Stattdessen habe der Senat, rechtsstaatswidrig, relevante Aspekte im Klageerzwingungsverfahren nicht beachtet. So sei nicht geklärt worden, ob Eisenberg die Polizisten anfangs tatsächlich angegriffen habe. Außerdem gebe es Unklarheiten: Wegen des - ersten - Schusses ins Knie von Eisenberg sei dessen Körperstatik beeinträchtigt gewesen.

Dagegen erklärte einer der Todesschützen, Eisenberg habe darauf keine Reaktion gezeigt. Es sei "nach der Struktur des Strafverfahrens" der Hauptverhandlung vorbehalten, "derart gewichtige Widersprüche" aufzuklären, heißt es in der Verfassungsbeschwerde. Die Prognose des OLG - Freispruch für die Polizisten in dubio pro reo - sei bei dieser Sachlage "methodisch nicht vertretbar". Damit verletzte das Gericht das Grundrecht der Familie auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes und verhindere das vom Gesetzgeber verfolgte Ziel von Klageerzwingungsverfahren: widersprüchliche Fälle vor Gericht zu bringen.

Nach Ansicht der Juristen verstößt der OLG-Beschluss auch gegen das Willkürverbot - abermals begründen sie dies mit dem Knieschuss. Der Senat gehe von "krass unverständlichen" Voraussetzungen aus, wenn er behaupte, den Polizisten sei es nach dem ersten Schuss nicht zuzumuten gewesen, dem angeschossenen Eisenberg auszuweichen.

Auf den ersten Blick sei der Beschluss des Oberlandesgerichts bestechend, sagt Strafrechtler Bockemühl. Aber letztlich täusche die Genauigkeit über Fehler und Argumentationslücken hinweg. Nur ein kleines Beispiel: Eisenberg wurde drei Zentimeter größer gemacht, als er war.

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