Mehr als fünf Jahre nach der Erschießung des Regensburger Studenten Tennessee Eisenberg durch Polizisten hat das Bundesverfassungsgericht eine Beschwerde der Eltern Eisenbergs abgelehnt. Die Karlsruher Richter bestätigten damit eine frühere Entscheidung des Nürnberger Oberlandesgerichtes (OLG), wonach es nicht zu einer Anklage gegen die beteiligten Beamten kam. Die Verfassungsbeschwerde sei nicht zur Entscheidung angenommen worden, teilte das OLG am Dienstag mit.
Der vermutlich akut psychisch erkrankte Eisenberg hatte Ende April 2009 in Regensburg erst einen Mitbewohner und dann auch mehrere Polizisten mit einem 31 Zentimeter langen Messer bedroht. Zwei Beamte hatten dann 16 Mal auf den Musikstudenten geschossen, der 24-Jährige starb in einer Klinik. Obwohl der Fall unter anderem wegen der vielen Schüsse etliche Fragen aufwarf, hatten die Regensburger Staatsanwaltschaft und das OLG eine Anklage gegen die beteiligten Beamten abgelehnt.