Süddeutsche Zeitung

Fall Schottdorf:Ministerin Merk in Erklärungsnot

Zwei hochrangige Beamte sagen im Untersuchungsausschuss "Labor" aus. Wenn es stimmt, was sie berichten, dann hat Ex-Justizministerin Merk gleich mehrmals falsche Angaben gemacht.

Von Stefan Mayr

Andreas Harz und Brigitte Schroeder sind hochrangige Beamte, ihre Seriosität steht außer Zweifel und ihr Wort hat Gewicht. Was sie am Montag und Dienstag als Zeugen im Untersuchungsausschuss Labor ausgesagt haben, bringt die ehemalige Justizministerin Beate Merk (CSU) und manchen Generalstaatsanwalt in akute Erklärungsnot.

Wenn es stimmt, was der Vorsitzende Richter am Landgericht und die Richterin am Oberlandesgericht den Landtagsabgeordneten berichteten, dann haben Merk und ihre Untergebenen im Jahr 2010 vor dem Landtag gleich mehrmals falsche Angaben gemacht.

Der Grünen-Abgeordnete Sepp Dürr spricht vom "krachenden Zusammenbruch eines Lügengebäudes". Er fordert von Beate Merk Aufklärung: "Hat sie den Landtag bewusst belogen oder ist sie unfähig, ein Ministerium zu führen?" Florian Streibl (Freie Wähler) kritisiert das Ministerium ebenfalls scharf: "Hier wurde willentlich ein Irrtum erregt, man nennt das auch Lüge." Streibl fordert den Rücktritt Merks, die inzwischen Europa-Ministerin ist: "Sie hätte schon vor Jahren zurücktreten müssen, jetzt wäre es endgültig an der Zeit, einen Schlussstrich zu ziehen."

Im Widerspruch zu offiziellen Angaben des Justizministeriums

Die Kritik der Oppositionspolitiker entzündet sich an Vorgängen aus den Jahren 2006 bis 2009. Damals ermittelten Andreas Harz und Brigitte Schroeder bei der Staatsanwaltschaft München gegen den Augsburger Laborunternehmer Bernd Schottdorf und Tausende Ärzte wegen Verdachts auf Betrug. Im Untersuchungsausschuss bezeugten sie nun, dass die Generalstaatsanwalt München massiv auf die Ermittlungen Einfluss genommen habe.

Diese Aussagen stehen in Widerspruch zu offiziellen Angaben des Justizministeriums. Am 25. März 2010 hatte das Ministerium auf eine schriftliche Anfrage der Grünen-Fraktion festgestellt: "Ein Eingriff in die Ermittlungen (. . .) fand und findet nicht statt. Die verfahrensrelevanten Entscheidungen wurden von den dafür zuständigen Staatsanwaltschaften getroffen."

"Es gab acht Anweisungen", sagt der Beamte

Andreas Harz stellte am Montag die Geschehnisse ganz anders dar: "Es gab acht Anweisungen", sagte er. Unter anderem habe ihm die Generalstaatsanwaltschaft untersagt, etwas gegen die drohende Verjährung der Straftaten zu unternehmen. Harz wollte an die verdächtigten Ärzte einen Serienbrief schicken - er durfte aber nicht. Ein andermal wollte ihm die Generalstaatsanwaltschaft verbieten, dass er zu einer Durchsuchungsaktion sieben Staatsanwälte mitnimmt. "Ich erachtete dies als rechtswidrig", sagte Harz, "deshalb forderte ich eine schriftliche Weisung, damit ich dagegen remonstrieren kann".

Diese schriftliche Weisung bekam er aber nicht. Stattdessen wurde ihm das Verfahren entzogen und an die Staatsanwaltschaft Augsburg verwiesen. Diese stellte die Ermittlungen wenige Wochen später ein. Und dies, obwohl ein eigens eingeleitetes Pilotverfahren gegen einen Münchner Arzt noch lief. Er wurde später rechtskräftig zu einer Haftstrafe verurteilt. Die meisten anderen Ärzte kamen straffrei davon. Nicht zuletzt, weil zuvor keine verjährungsunterbrechenden Briefe verschickt worden waren.

Ihnen allen hatte Schottdorf Rabatte auf spezielle Laboruntersuchungen für Privatpatienten gewährt. Die Ärzte stellten diese Untersuchungen den Patienten zum vollen Satz in Rechnung, den Differenzbetrag steckten sie in die eigene Tasche. Der Bundesgerichtshof bewertete dies 2012 als Betrug - ganz im Gegensatz zu den Augsburger Staatsanwälten. "Merkwürdig war das schon, dass das so schnell eingestellt wurde", sagte Brigitte Schroeder am Dienstag. Warum das Verfahren nach Augsburg vergeben wurde, konnte sie nicht sagen. Nur so viel: "Herr Harz war da nicht mit eingebunden." Und das, obwohl er zuvor jahrelang federführend ermittelt hatte.

"Warum mischt sich der Generalstaatsanwalt so stark ein?"

Franz Schindler von der SPD geht auch von politischer Einflussnahme aus. "Warum mischt sich der Generalstaatsanwalt so stark ein?", fragt er. "Bei den fünf NSU-Morden hat er es jedenfalls nicht gemacht." Die Generalstaatsanwaltschaft gilt als "Mittelbehörde" zwischen Ministerium und Staatsanwaltschaften. Sie beaufsichtigt die Staatsanwälte und ist an Weisungen des Ministeriums gebunden.

Merk will sich zu den Vorwürfen nicht äußern - "aus Respekt vor dem Untersuchungsausschuss", vor dem sie noch als Zeugin aussagen werde. Auch der Ausschussvorsitzende Alexander König (CSU) gibt sich bedeckt. Er könne einzelne Aussagen "erst nach Abschluss der Beweisaufnahme" bewerten.

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SZ vom 01.10.2015/ebri
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