Fall Peggy:Verdächtiger gesteht Missbrauch an Nichte

Peggy Knobloch, Fall Peggy Ulvi K.

Peggy Knobloch war neun, als sie verschwand. Bis heute gibt es viele Gerüchte. Manche wollen sie in der Türkei gesehen haben, andere in einem tschechischen Bordell.

(Foto: dpa)

Er sitzt bereits in Haft, weil er sich an seiner eigenen Tochter vergangen haben soll. Nun hat ein Verdächtiger im Fall Peggy auch noch den sexuellen Missbrauch an seiner Nichte gestanden. Die Tat hat sich offenbar im Jahr von Peggys Verschwinden ereignet.

Er sitzt in Haft, weil er seine eigene Tochter missbraucht haben soll. Seit September 2013 gilt er zudem als Verdächtiger im Fall Peggy. Und nun hat der Mann aus Halle in Sachsen-Anhalt gestanden, kurz vor Peggys Verschwinden im Jahr 2001 auch seine damals neunjährige Nichte im oberfränkischen Lichtenberg sexuell missbraucht zu haben. Das teilte die Staatsanwaltschaft Bayreuth am Donnerstag mit. Der 29-Jährige muss sich in Hof vor Gericht verantworten, einen Termin gibt es noch nicht.

Der Mann war 17 Jahre alt und ein enger Freund von Peggys Familie, als die neunjährige Schülerin im Mai 2001 spurlos verschwand. Schon damals geriet er ins Visier von Kripo und Staatsanwaltschaft. Verurteilt wurde im Jahr 2004 dann aber der geistig behinderte Ulvi K.. Inzwischen nehmen aber die Zweifel an der Schuld des 36-Jährigen immer weiter zu. Seit 2012 ermittelt die Staatsanwaltschaft erneut, das Landgericht Bayreuth hat für April die Wiederaufnahme des Falls angeordnet. Bis zum 2. Juni sind zunächst neun Verhandlungstage vorgesehen.

Das nun abgelegte Geständnis des verdächtigen Mannes hat offenbar keinen direkten Zusammenhang mit dem Fall Peggy. Bei den Ermittlungen gebe es keinen neuen Sachstand, sagte der Leitende Oberstaatsanwalt Herbert Potzel. Bis heute wurde die Leiche der Schülerin nicht gefunden.

Erst in der vergangenen Woche hatten die Ermittler einen weiteren Versuch unternommen. Sie hatten das Grab einer 81 Jahre alten Frau geöffnet, die zwei Tage nach Peggys Verschwinden beerdigt worden war. Doch die rechtsmedizinische Untersuchung ergab, dass keine Knochen eines Kindes darin waren.

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