Der 41-jährige Tatverdächtige im Mordfall Peggy bleibt vorerst auf freiem Fuß. Das Amtsgericht Bayreuth hat eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Freilassung des Mannes abgelehnt, wie ein Sprecher des Gerichts am Donnerstag mitteilte. Zuvor berichtete die "Frankenpost".
Der Verdächtige aus dem oberfränkischen Landkreis Wunsiedel war an Heiligabend nach einer Entscheidung des Amtsgerichts aus der Untersuchungshaft worden. Sein Anwalt hatte zuvor Haftbeschwerde eingelegt. Das Amtsgericht verneinte daraufhin einen dringenden Tatverdacht gegen den 41-Jährigen, unter anderem weil er sein Teilgeständnis widerrufen hatte und dieses nun nicht mehr gegen ihn verwendet werden könne.
Das letzte Wort ist allerdings noch nicht gesprochen: Über die Beschwerde soll nun das Landgericht Bayreuth entscheiden. Das könne wegen der umfangreichen Akten aber dauern, sagte der Sprecher.
Die neunjährige Peggy war am 7. Mai 2001 auf dem Heimweg von der Schule verschwunden. Im Juli 2016 wurden Teile ihres Skeletts in einem Wald bei Rodacherbrunn im thüringischen Saale-Orla-Kreis gefunden, knapp 20 Kilometer von Peggys Heimatort Lichtenberg in Oberfranken entfernt.