Oberfranken:Kein Schmerzensgeld im Fall Peggy

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Zwei strafrechtliche Prozesse hatte der Tod der neunjährigen Peggy zur Folge - und nun auch einen zivilrechtlichen am Landgericht Hof. (Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa)

75 000 Euro wollte die Mutter der getöteten Neunjährigen von einem Mann, der behauptet hatte, das leblose Kind in einem Wald verscharrt zu haben. Ohne Erfolg.

Von Olaf Przybilla, Hof/Lichtenberg

Diesmal ist weder der Beklagte Manuel S. persönlich am Landgericht Hof erschienen, noch die auf Schmerzensgeld Klagende, die Mutter von Peggy K. Beide lassen sich anwaltlich vertreten. Und tatsächlich geht alles sehr rasch an diesem zweiten Verhandlungstag, rascher als wohl die meisten das erwartet hätten. Matthias Goers, Vorsitzender der 2. Zivilkammer, braucht lediglich 14 Minuten, um dieses Verfahren zu beenden. Das Ergebnis: Susanne K., die Mutter der mutmaßlich im Jahr 2001 getöteten Peggy, hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld.

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Als die Spuren plötzlich zu ihm führten, hat Manuel S. behauptet, ihm sei eine leblose Neunjährige mitten in Lichtenberg übergeben worden - an einer Haltestelle. Später hat er das widerrufen. Nun wird er aber auf Schmerzensgeld verklagt.

SZ PlusVon Olaf Przybilla

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