Lichtenberg:Der Fall Peggy und viele Fragen

Mordfall Peggy - Bushaltestelle

Angeblich soll Peggys Leiche an der Haltestelle übergeben worden sein.

(Foto: Daniel Karmann/dpa)

Noch immer ist kein Täter gefunden, gegen einen 41-Jährigen laufen Ermittlungen. Zwar ist der frei, doch das spricht nicht zwingend für seine Unschuld.

Von Olaf Przybilla, Bayreuth

Im Dezember 2018, 17 Jahre nach dem Verschwinden der damals neun Jahre alten Peggy aus Lichtenberg, hat die Polizei den 41 Jahre alten Manuel S. aus Marktleuthen festgenommen. Gegen ihn gebe es den dringenden Tatverdacht, dass er als "Täter oder Mittäter" an der Tötung Peggys beteiligt gewesen sei. S. kam in Untersuchungshaft. Nach einer Beschwerde seines Anwalts entschied das Amtsgericht Bayreuth an Heiligabend, dass S. aus der U-Haft zu entlassen ist. Das Landgericht Bayreuth hat diese Entscheidung grundsätzlich bestätigt. Das wirft Fragen auf, die im Folgenden beantwortet werden sollen.

Was heißt der Beschluss des Landgerichts für das Verfahren gegen S.?

Auf den ersten Blick ist der Beschluss positiv für den Beschuldigten. Der 41-Jährige bleibt auf freiem Fuß. Das Landgericht hat die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Entscheidung des Amtsgerichts als unbegründet verworfen, damit bleibt der Haftbefehl wegen Mordes an Peggy weiterhin aufgehoben. Auf den zweiten Blick aber kann sich die Staatsanwaltschaft vom Beschluss des Landgerichts sogar bestätigt fühlen. Durch diesen bleibt Manuel S. umso mehr im Visier der Ermittler.

Ist das kein Widerspruch?

Nein, denn in einem wesentlichen Aspekten stärkt der Gerichtsbeschluss die Arbeit der Ermittler. Diese hätten dann ein massives Problem bekommen, wenn das Landgericht die Sicht des Anwalts von S. und in Teilen auch des Amtsgerichts teilen würde, der zufolge der Beschuldigte am 12. September 2018 mit verbotenen Mitteln vernommen worden ist und die Vernehmung juristisch nicht zu verwerten wäre. S. hatte dabei ein Teilgeständnis abgelegt. Er erklärte, die Leiche Peggys in einen Wald geschafft zu haben. Jörg Meringer, der Anwalt von S., hatte diese Vernehmung scharf kritisiert. So sei S. zehn Stunden lang ohne Anwalt vernommen worden, habe sich unter Druck gesetzt gefühlt und den Ermittlern nur das gesagt, was diese seiner Wahrnehmung nach hätten hören wollen. S. hatte sein Teilgeständnis später widerrufen.

Das Landgericht sieht dagegen keine Verstöße bei der Vernehmung. So sei kein "unzulässiger Druck" ausgeübt worden, S. habe sich auch nicht in einer "Übermüdungs- oder Überforderungssituation" befunden. Ihm sei nie verwehrt worden, einen Anwalt hinzuzuziehen. Vor allem aber habe sich S. stets über die Schwere des Vorwurfs - Mord - im Klaren sein müssen.

Und warum ist S. dann auf freiem Fuß?

Nach Ansicht des Landgerichts gibt es keinen dringenden Mordverdacht gegen S. Einen dringenden Tatverdacht aber gibt es schon. Das Gericht ist der Auffassung, es bestehe eine "hohe Wahrscheinlichkeit", dass S. daran beteiligt war, Peggys Leiche wegzubringen. Dieser wesentliche Aspekt des Teilgeständnisses - das Wegschaffen der Leiche - werde "in weiten Teilen durch die bisherigen Ermittlungen bestätigt". Was nicht heißt, dass sich die angebliche "Übergabe" von Peggys Leiche an einem Bushäuschen so zugetragen hat, wie von S. in der Vernehmung behauptet. Ein Haftbefehl, so darf man den Beschluss deuten, ist beim Vorwurf, die Leiche weggebracht zu haben, aber nicht aufrechtzuerhalten.

Warum das?

Als Tatvorwurf bliebe etwa Strafvereitelung. Auch unterlassene Hilfeleistung mit Todesfolge wäre denkbar, wenn beispielsweise S. Zeuge einer Tötung von Peggy geworden wäre, ohne selbst Hauptschuldiger zu sein. Einen dieser Tatvorwürfe, so kann man den Beschluss deuten, hält das Gericht wohl für die derzeit wahrscheinlichste Variante. Diese aber wären aufgrund von Verjährungsfristen kaum noch anzuklagen. Insofern wäre auch eine weitere Untersuchungshaft nicht zu rechtfertigen.

Gibt es weitere Ermittlungsverfahren?

Nein. Ulvi K., der geistig beeinträchtigte Mann, der 2004 wegen Mordes zunächst schuldig gesprochen, zehn Jahre später aber in einem Wiederaufnahmeverfahren freigesprochen worden ist, wird lediglich als Zeuge im Verfahren gegen S. geführt. Ein womöglich weiterer Prozess gegen K. gilt als juristisch annähernd unmöglich.

Wird in Lichtenberg weiter ermittelt?

Ja. Nach Angaben der Anwaltskanzlei Hanna Henning, die Ulvi K. vertritt, haben sich zuletzt mehrere Zeugen gemeldet, die von der Polizei vernommen wurden. Ermittler sollen ihnen eine Tonbandaufzeichnung vorgespielt haben: ein Gespräch zwischen Ulvi K. und dessen Vater, das heimlich in Haft aufgenommen worden sein soll. Ulvi K. hat zahlreiche, hoch unterschiedliche Varianten des angeblichen Tathergangs geschildert, im aufgezeichneten Gespräch nannte er offenbar sich selbst und S. als Tatbeteiligte. Man werde dagegen "mit allen Mitteln" vorgehen, sagt Büroleiter Thomas Henning. Ein offenbar heimlich mitgeschnittenes Gespräch Dritten vorzuspielen, sei "krass". Er habe Vergleichbares "noch nie erlebt". Die Staatsanwaltschaft wollte die Vorwürfe auf SZ-Anfrage nicht kommentieren. Am Wochenende stellte die Kanzlei Strafantrag bei der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg gegen die Soko Peggy wegen der Verletzung von Dienstgeheimnissen. Die Persönlichkeitsrechte von Ulvi K. und dessen Vater seien schwer verletzt worden.

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