Revision vor dem Oberlandesgericht BambergFall Peggy: Schmerzensgeld-Verfahren wird neu aufgerollt

Der ungeklärte Mord an Peggy aus Lichtenberg beschäftigt seit fast 20 Jahren die Justiz.
Der ungeklärte Mord an Peggy aus Lichtenberg beschäftigt seit fast 20 Jahren die Justiz. David-Wolfgang Ebener

Das Mädchen Peggy verschwand 2001. Erst 15 Jahre später wurde ihre Leiche entdeckt. Obwohl nie ein Täter überführt wurde, beschäftigt der Fall weiter die Justiz.

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Im Fall Peggy befasst sich das Oberlandesgericht (OLG) Bamberg am 10. Juli mit der Schmerzensgeldklage der Mutter des Mädchens. Vor mehr als einem Jahr – im Mai 2024 – war die Frau mit ihrer Klage vor dem Landgericht Hof gescheitert. Sie legte daraufhin Berufung ein. Nun geht es vor dem OLG weiter. Das Gericht erwartet ein großes öffentliches Interesse, wie es vorab mitteilte.

Der Fall Peggy zählt zu den bekanntesten Kriminalfällen Deutschlands: Das damals neun Jahre alte Mädchen verschwand im oberfränkischen Lichtenberg im Mai 2001 auf dem Heimweg nach der Schule. Sämtliche Suchaktionen blieben ohne Erfolg, ein Mann aus Lichtenberg wurde zwar als Täter verurteilt, musste aber in einem Berufungsverfahren wieder freigelassen werden. Erst 2016 wurde im Grenzgebiet zwischen Bayern und Thüringen die Leiche des Mädchens entdeckt. Ein Täter ist bis heute nicht überführt.

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In dem Zivilverfahren fordert die Mutter der toten Peggy von einem ehemaligen Verdächtigen Schmerzensgeld. Sie begründet dies damit, dass sie seinetwegen 15 Jahre lang im Ungewissen über den Verbleib ihres Kindes gewesen sei und dadurch psychische Beeinträchtigungen erlitten habe.

Der Mann hatte 2018 bei Vernehmungen zwar angegeben, Peggys Leiche im Mai 2001 in ein Waldstück geschafft zu haben, diese Aussage aber später widerrufen und erklärt, er sei unter Druck gesetzt worden. Auch im Schmerzensgeld-Verfahren verwies er darauf, dass seine Angaben falsch gewesen und nur unter Druck entstanden seien. Eine Zivilkammer am Landgericht Hof hatte die Klage der Frau deshalb als unbegründet abgewiesen.

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