Fall Mollath:Korrektur einer Farce

Das OLG Bamberg hat die Entscheidung der Vorinstanz korrigiert: Gustl Mollaths Unterbringung muss erneut überprüft werden. Das weckt Hoffnung.

Ein Kommentar von Heribert Prantl

Der Fall Mollath nähert sich einem Stadium, in dem jeder Tag, den dieser Mann noch im psychiatrischen Krankenhaus verbringen muss, sich als Freiheitsberaubung darstellt. Die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen der Unterbringung haben zwar stattgefunden, zuletzt am 10. Juni; aber eine Prüfung konnte man diese Prüfung nicht nennen; sie war eine Farce. Die Strafvollstreckungskammer in Bayreuth schrieb nämlich einfach ihre früheren Entscheidungen und die alten Gutachten wieder ab. So erben sich die alten Fehler wie eine ewige Krankheit fort. Aus gesetzlicher Vernunft wird richterlicher Unsinn.

Das Oberlandesgericht Bamberg war nicht mehr bereit, diesen Unsinn mitzumachen. Es hat den Beschluss der Strafvollstreckungskammer, der die Fortdauer der Unterbringung anordnete, aufgehoben und eine erneute Begutachtung veranlasst.

Das ist nun, hoffentlich, der Einstieg der Justiz in einen verantwortlichen Umgang mit diesem tragischen Fall. Die Justiz besinnt sich, hoffentlich, auf den Wert des Freiheitsgrundrechts. Und sie erkennt, hoffentlich, dass sie Fehler gemacht hat, die nicht übermorgen, sondern heute korrigiert werden müssen.

Chronologie zum Fall Gustl Mollath
:Schwierige Suche nach der Wahrheit

Seit fast sieben Jahren sitzt Gustl Mollath in der Psychiatrie, jetzt hat das OLG Nürnberg beschlossen: Das Verfahren um angebliche Körperverletzung und dunkle Bankgeschäfte wird wieder aufgenommen. Angefangen hat das Drama schon im August 2001. Eine Chronologie des Falls.

Von Olaf Przybilla und Uwe Ritzer

Sie darf sich nicht mehr hinter Prüffristen verstecken. Nach dem Gesetz "kann" das Gericht jederzeit prüfen, ob die weitere Vollstreckung zur Bewährung auszusetzen ist. Nach sieben Jahren ist aus diesem "kann" ein "muss" geworden.

© SZ vom 17.07.2013 - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
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