Süddeutsche Zeitung

Fall Mollath:Gericht verzichtet auf Psychiatrie-Gutachten

Gustl Mollath ist gegen seinen Willen in der Psychiatrie untergebracht, ein weiteres psychiatrisches Gutachten wird es aber vorerst nicht geben. Das Langericht Bayreuth hat einen entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft abgelehnt.

Über den gegen seinen Willen in der Psychiatrie untergebrachten Gustl Mollath wird vorerst kein weiteres psychiatrisches Gutachten erstellt. Einen entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth hat nun das Landgericht Bayreuth abgelehnt.

Unklar war am Dienstag noch, wie die Staatsanwaltschaft mit der Bayreuther Entscheidung umgeht. "Im Moment liegt uns die Entscheidung noch nicht vor. Sobald das der Fall ist, werden wir prüfen, ob wir Beschwerde dagegen einlegen oder nicht", sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Nürnberg.

Die bei der Nürnberger Justiz angesiedelte Prüfung hat nichts mit dem geplanten Antrag zur Wiederaufnahme des Verfahrens zu tun; damit ist die Staatsanwaltschaft Regensburg befasst. Die jetzige Entscheidung der Strafvollstreckungskammer Bayreuth habe auch keinen Einfluss auf das Regensburger Verfahren, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Regensburg am Dienstag.

Das erneute psychiatrische Gutachten hatte im Oktober 2012 die Staatsanwaltschaft Nürnberg beantragt. Nach einer Welle kritischer Presseberichte hatte die Anklagebehörde damit klären wollen, ob Mollaths Unterbringung in der Psychiatrie noch immer gerechtfertigt ist.

Das Landgericht hatte eine erneute Begutachtung Mollaths nun mit der Begründung abgelehnt, dieser halte ein solches Gutachten für grotesk und überflüssig. Ohne Mollaths Mitwirkung lasse sich aber kein erneutes Gutachten erstellen, womit nur ein Gutachten nach Aktenlage möglich sei. Dieses würde aber keine neuen Erkenntnisse über Mollaths Zustand erwarten lassen.

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