Justizministerin Beate Merk hat sich am Dienstag in der "Münchner Runde" des Bayerischen Fernsehens zum Fall Gustl Mollath geäußert. Im Gegensatz zur WDR-Sendung "Hart aber fair" gibt es in der Münchner Runde keinen "Faktencheck". Die SZ dokumentiert, dass eine solche Überprüfung im Fall des Merk-Auftritts jedoch angebracht gewesen wäre.
Merk sagte, einen Zusammenhang zwischen den von Mollath erhobenen Schwarzgeldvorwürfen und dessen Unterbringung in einer Psychiatrie gebe es "ganz und gar nicht".
Die Fakten: Natürlich kam Mollath nicht in die Psychiatrie als Strafe dafür, dass er über dubiose Bankgeschäfte geredet hatte. Das wird aber weder von Medien noch von der Opposition behauptet. Tatsache ist vielmehr, dass Mollath im Urteil von 2006 attestiert wurde, er habe ein paranoides Gedankensystem: Er sei "unkorrigierbar" der Ansicht, Personen aus dem Geschäftsfeld seiner früheren Frau seien in Schwarzgeldgeschäfte verwickelt.
Fünf Jahre danach attestierte das Bezirkskrankenhaus Bayreuth: Mollath sei weiter der Überzeugung, er sei ein Opfer des Bankensystems. Auch glaube er immer noch, dass "man ihn als unliebsamen Mitwisser aus dem Weg räumen" wolle, da er dunkle Bankmachenschaften habe aufdecken wollen.
Im August 2011 bestätigte das Oberlandesgericht Bamberg die Unterbringung Mollaths. Es verwies auf die "überzeugende" Stellungnahme der Bezirksklinik Bayreuth. Dort heiße es, Mollath sei unverändert der Überzeugung, er solle aus dem Weg geräumt werden, weil er "Schwarzgeldverschiebungen" habe aufdecken wollen.
Bewertung dieser Merk-Aussage: ist so nicht haltbar.