Justizministerin Beate Merk hat sich am Dienstag in der "Münchner Runde" des Bayerischen Fernsehens zum Fall Gustl Mollath geäußert. Im Gegensatz zur WDR-Sendung "Hart aber fair" gibt es in der Münchner Runde keinen "Faktencheck". Die SZ dokumentiert, dass eine solche Überprüfung im Fall des Merk-Auftritts jedoch angebracht gewesen wäre.
Merk sagte, einen Zusammenhang zwischen den von Mollath erhobenen Schwarzgeldvorwürfen und dessen Unterbringung in einer Psychiatrie gebe es "ganz und gar nicht".
Die Fakten: Natürlich kam Mollath nicht in die Psychiatrie als Strafe dafür, dass er über dubiose Bankgeschäfte geredet hatte. Das wird aber weder von Medien noch von der Opposition behauptet. Tatsache ist vielmehr, dass Mollath im Urteil von 2006 attestiert wurde, er habe ein paranoides Gedankensystem: Er sei "unkorrigierbar" der Ansicht, Personen aus dem Geschäftsfeld seiner früheren Frau seien in Schwarzgeldgeschäfte verwickelt.
Fünf Jahre danach attestierte das Bezirkskrankenhaus Bayreuth: Mollath sei weiter der Überzeugung, er sei ein Opfer des Bankensystems. Auch glaube er immer noch, dass "man ihn als unliebsamen Mitwisser aus dem Weg räumen" wolle, da er dunkle Bankmachenschaften habe aufdecken wollen.
Im August 2011 bestätigte das Oberlandesgericht Bamberg die Unterbringung Mollaths. Es verwies auf die "überzeugende" Stellungnahme der Bezirksklinik Bayreuth. Dort heiße es, Mollath sei unverändert der Überzeugung, er solle aus dem Weg geräumt werden, weil er "Schwarzgeldverschiebungen" habe aufdecken wollen.
Bewertung dieser Merk-Aussage: ist so nicht haltbar.
Merk formulierte, es komme in Deutschland "keiner in eine psychiatrische Klinik, wenn nicht Fachärzte den Probanden untersucht haben".
Die Fakten: Anhand des Falles Mollath lässt sich genau das Gegenteil nachweisen. Weder der Gutachter des Jahres 2005, dessen Expertise die Grundlage für das Urteil 2006 bildete, noch der externe Gutachter des Jahres 2008 haben mit Mollath gesprochen und ihn dabei psychiatrisch untersucht. Mollath verweigerte sich beiden Gutachtern.
Von den Gutachtern, die Mollaths Einweisung für gerechtfertigt halten, hat allein der externe Gutachter des Jahres 2011 mit Mollath selbst gesprochen. Damals saß Mollath bereits seit fünf Jahren in der Psychiatrie. Der einzige Gutachter, der Mollath während dieser fünf Jahre untersucht und dabei mit ihm gesprochen hat, kam im Jahr 2007 zum Urteil: Mollath leide weder unter Wahnideen, noch gebe es Hinweise für eine Psychose.
Bewertung dieser Merk-Aussage: sehr fragwürdig.
Merk sagte, erst und ausschließlich ein Zeitungsbericht über einen angeblichen Anruf eines Richters bei den Finanzbehörden mit dem möglichen Ziel, Untersuchungen zu verhindern, habe eine "neue Tatsache" ergeben, aufgrund der sie für ein Wiederaufnahmeverfahren habe plädieren können.
Die Fakten: Genau dieser angebliche Anruf ist bislang nicht belegt. Die Nürnberger Nachrichten beriefen sich in dem entsprechenden Bericht auf eine anonyme Quelle. Dass Merk daher ausgerechnet diesen angeblichen Vorgang als Begründung für den Wiederaufnahme-Antrag anführte - wenige Stunden nach Erscheinen des Artikels -, ist insofern höchst merkwürdig, weil es stichhaltigere und längst belegte Dokumente und Zeugenaussagen gibt, welche die für ein Wiederaufnahmeverfahren geforderten neuen Tatsachen beinhalten.
Da ist vor allem der geheime Revisionsbericht der Hypo-Vereinsbank von 2003, demzufolge Mollaths nachprüfbare Behauptungen über fragwürdige Geldgeschäfte mit der Schweiz zutrafen. Diesen Bericht kannte das Gericht, das Mollath 2006 in die Psychiatrie einwies, nicht. Neu ist auch der Zeuge, der sagt, er habe aus dem Mund der damaligen Frau Mollaths gehört, sie wolle diesem etwas anhängen.
Auch meldeten sich erst jetzt weitere, namentlich bekannte Zeugen, die beschrieben, dass der damalige Richter am Landgericht dem Angeklagten Mollath zum Teil kein richterliches Gehör schenkte; und ihn sogar des Saales zu verweisen drohte, sobald Mollath über das Schwarzgeldthema sprechen wollte. Einer dieser Zeugen ist ein am Verfahren beteiligter Schöffe.
Auch wurde erst jetzt bekannt, dass die - später oft wiederholte - Feststellung im Urteil des Jahres 2006, Mollath habe "beliebige dritte Personen mit Schwarzgeldverschiebungen in Verbindung gebracht" so nicht haltbar ist. Denn die einzige im Urteil benannte Person, ein Gerichtsgutachter, hatte sich selbst für befangen erklärt.
Diese Tatsachen sind nachprüfbar: Die Personen sind nicht anonym, Belege liegen vor. Im Gegensatz zum angeblichen Anruf eines Richters bei den Finanzbehörden, den Merk als "neue Tatsache" einstuft .
Bewertung dieser Merk-Aussage: schwer nachvollziehbar.
Merk behauptete, immer wenn es im Prüfbericht der Hypo-Vereinsbank darum gehe, "Schwarzgeldvorwürfe aufzudecken, dann schweigt der Bericht".
Die Fakten: Auf Seite 7 des Prüfberichts werden die Geldgeschäfte für eine "allgemein bekannte Persönlichkeit" in den Jahren 2001 und 2002 untersucht. Wörtlich ist davon die Rede, dass es sich "um Schwarzgeld handelte".
Auf Seite 16 findet sich als ein Fazit der Revision: "Allen Mitarbeitern waren viele und gravierende Verfehlungen bzw. Verstöße gegen interne Richtlinien und externe Vorschriften (u. a. Abgabenordnung, Geldwäschegesetz, Wertpapierhandelsgesetz) anzulasten."
Mollath hat auf viele Verstöße hingewiesen, die Bank hat viele Verstöße beschrieben. Ist die Aufdeckung komplexer Schwarzgeldgeschäfte neuerdings Sache von Privatpersonen oder Banken? Oder sind dafür Steuerfahnder und Staatsanwälte zuständig?
Bewertung dieser Merk-Aussage: widerlegt.