Fall Mollath:Ermittlungen gegen Amtsrichter und Chefarzt abgelehnt

Gustl Mollaths Anwalt wirft dem Nürnberger Amtsrichter und dem Chefarzt der Bayreuther Klinik "verbotene Vernehmungsmethoden" vor. Doch jetzt hat die Augsburger Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen die beiden abgelehnt. Anwalt Strate sieht darin eine "unheilvolle Botschaft".

Von Olaf Przybilla und Uwe Ritzer

Die Staatsanwaltschaft Augsburg leitet im Fall Mollath keine Ermittlungen gegen einen Nürnberger Amtsrichter und den Leiter der Forensischen Abteilung am Bezirksklinikum Bayreuth ein. Der Hamburger Anwalt Gerhard Strate hatte im Januar Anzeige wegen des Verdachts schwerer Freiheitsberaubung gegen die beiden gestellt. Es lägen "keine zureichenden Anhaltspunkte" vor, um Ermittlungen einzuleiten, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Gustl Mollath ist seit sieben Jahren gegen seinen Willen in der geschlossenen Psychiatrie untergebracht.

Strate wirft dem Richter und dem Chefarzt "verbotene Vernehmungsmethoden" vor. Mollath sei 2005 - mehr als ein Jahr vor dem Urteil des Nürnberger Landgerichts - für fünf Wochen in der geschlossenen Psychiatrie festgehalten worden, obwohl er zu erkennen gegeben habe, nicht mit einer Untersuchung einverstanden zu sein.

Die Zwangseinweisung müsse daher als Aussageerzwingungshaft gedeutet werden. Sie habe allein dem Ziel gedient, "Mollath durch die Zwangssituation mürbe zu machen". Der Richter und der Psychiater hätten damit eine Grundsatzentscheidung des Verfassungsgerichts aus dem Jahr 2001 ignoriert, der zufolge ein Beschuldigter nur dann für längere Zeit zur Beobachtung in der Psychiatrie untergebracht werden darf, wenn er dem zustimmt.

Staatsanwaltschaft sieht keinen "elementaren Rechtsverstoß"

Die Staatsanwaltschaft sieht das Verhalten von Amtsrichter und Arzt nicht im Widerspruch zu den Leitsätzen des Bundesverfassungsgerichts. Zwar dürfte eine Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik nicht erfolgen, wenn sich der Beschuldigte weigere, eine Untersuchung zuzulassen. Auch habe das Verfassungsgericht festgestellt, dass eine "Totalbeobachtung" die Grundrechte des Untergebrachten verletze. Allerdings, so teilt die Staatsanwaltschaft mit, habe Mollath nie erklärt, zu keiner Untersuchung bereit zu sein. Zutreffend sei lediglich, dass Mollath Untersuchungen von Anfang an verweigert habe.

Er habe aber nach dem Transport in die Bayreuther Klinik einem aufnehmenden Arzt Angaben über die Umstände seiner Festnahme, zum familiären Umfeld und zu seinen Essgewohnheiten gemacht. Auch habe er zwei Tage später einer Oberärztin erklärt, er setze sich gegen Geldwäsche ein.

Zwar sei deutlich geworden, dass Mollath mit der Unterbringung nicht einverstanden gewesen sei. Dem zuständigen Psychiater sei es aber möglich gewesen, Mollath in der Station zu beobachten. Überdies sei für einen Richter "nicht jede unrichtige Rechtsanwendung, sondern nur ein offensichtlicher Willkürakt und zugleich elementarer Rechtsverstoß strafbar". Ein solcher liege nicht vor.

Für Wochen einfach wegsperren

Anwalt Strate kritisiert die Entscheidung der Staatsanwaltschaft scharf. Der Beschluss des Verfassungsgerichts werde ignoriert. Durch die Verfügung - die mit dem bayerischen Justizministerium abgestimmt sein dürfte - werde unverhohlen propagiert, ein Beschuldigter könne ohne konkretes Untersuchungskonzept für Wochen weggesperrt werden. "Das ist eine unheilvolle Botschaft", sagt Strate.

Zumal Tatsachen falsch dargestellt würden. So habe der Chefarzt in seinem Gutachten selbst festgestellt, Mollath habe bereits zu Beginn seiner Unterbringung "mit Ausnahme von Gesprächen, die er wegen aktueller Bedürfnisse intendierte oder zuließ, jegliche Untersuchungen oder gezielte Explorationsgespräche" verweigert. Mollath habe also unmissverständlich zu verstehen gegeben, sich nicht untersuchen zu lassen.

Strate hat angekündigt, gegen den Beschluss Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft München einzulegen.

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