Fall Mollath:Anwalt zeigt Richter und Klinikleiter wegen Freiheitsberaubung an

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Gustl Mollaths Anwalt hält die Zwangseinweisung seines Mandanten in die Psychiatrie für verfassungswidrig. Von "verbotenen Vernehmungsmethoden" und "Aussageerzwingungshaft" spricht Gerhard Strate. Dadurch sollte Mollath mürbe gemacht werden. Einen Amtsrichter und einen Klinikarzt hat Strate jetzt angezeigt.

Von Olaf Przybilla und Uwe Ritzer

Die Polizisten gingen auf Nummer sicher und legten Gustl Mollath Handschellen an. Die Nacht vom 13. auf 14. Februar 2005 musste der Nürnberger sogar in Polizeigewahrsam verbringen, ehe die Beamten ihn gefesselt in die Klinik für forensische Psychiatrie nach Bayreuth verfrachteten. Das Amtsgericht Nürnberg hatte Mollath noch vor einem Urteil kurzerhand dorthin eingewiesen; "zur Beobachtung", wie es offiziell hieß. Vor allem aber gegen seinen erklärten Willen. Fünf Wochen wurde Mollath in Bayreuth offenbar rund um die Uhr beobachtet. Akribisch wurde jede Verhaltensweise und scheinbar jedes seiner Worte notiert - und später in der Regel gegen ihn verwendet.

Ein Vorgehen, mit dem Gericht und Klinik womöglich gegen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtes verstoßen haben. Und das obendrein die grundsätzliche Frage aufwirft, wie schnell man eigentlich gegen seinen Willen und noch vor einem abschließenden Urteil in der geschlossenen Psychiatrie landen kann.

Der Vorgang nährt auch die Zweifel daran, ob im Fall Mollath alles mit rechten Dingen und vor allem rechtsstaatlich korrekt zugegangen ist. Wie mehrfach berichtet, sitzt der 56-Jährige seit fast sieben Jahren in der geschlossenen Psychiatrie. Gerichte und Gutachter attestierten Mollath immer wieder gemeingefährliche Wahnvorstellungen. Bislang begründeten sie diese ganz wesentlich damit, dass Mollath ständig von illegalen Geschäften bei der Hypo-Vereinsbank (HVB) in Nürnberg rede, wo seine Ex-Frau als Vermögensberaterin arbeitete. Niemand glaubte Mollath.

Bis im November vorigen Jahres ein geheimer, HVB-interner Bericht von 2003 bekannt wurde, in dem Mollaths Vorwürfe in weiten Teilen als zutreffend eingestuft wurden. Nachdem dies und immer weitere fragwürdige Details aus den Verfahren bekannt wurden, arbeitet die Staatsanwaltschaft Regensburg derzeit an einem Wiederaufnahmeantrag des Verfahrens.

Mollaths Unterbringung bis zum heutigen Tag beruht auf einer Entscheidung des Landgerichts Nürnberg von 2006. Die von seinem Anwalt Strate nunmehr angezeigte fünfwöchige Unterbringung zur angeblichen Beobachtung erfolgte also bereits mehr als ein Jahr zuvor, während die Untersuchungen und Verfahren noch liefen. Anwalt Strate spricht von "verbotenen Vernehmungsmethoden"; die Zwangseinweisung müsse gedeutet werden als verbotene "Aussageerzwingungshaft".

Osmani-Brüder verurteilt

Gerhard Strate, der Anwalt von Gustl Mollath, hat Strafanzeige gegen einen Amtsrichter und einen Klinikarzt gestellt. Strate ist einer von zwei Anwälten, die Mollath inzwischen vertreten.

(Foto: picture-alliance/ dpa)

"Nur ein Ziel: Mollath mürbe machen"

Denn sie habe allein dem Ziel gedient, "Mollath durch die Zwangssituation mürbe zu machen und zur Aufgabe seiner Weigerungshaltung zu bringen", schreibt Strate in seiner Strafanzeige, die der Süddeutschen Zeitung vorliegt. Sie richtet sich gegen den damals zuständigen Amtsrichter sowie den Bayreuther Klinikchef und späteren Mollath-Begutachter Klaus Leipziger. Beiden wirft Strate schwere Freiheitsberaubung vor. Amtsrichter E. war am Montag für eine Stellungnahme nicht zu erreichen; die für ihn zuständige Nürnberger Justizpressestelle wollte sich auf Anfrage der SZ ebenso wenig äußern wie der Bayreuther Klinikchef Leipziger.

Der Richter und der Psychiater sollen eine Grundsatzentscheidung des höchsten deutschen Gerichtes sträflich ignoriert haben. Demnach darf ein Beschuldigter nur dann für längere Zeit während eines Verfahrens zur Beobachtung in der geschlossenen Psychiatrie untergebracht werden, wenn er dem zustimmt. Eine Totalüberwachung mit dem Ziel, neue Erkenntnisse für das laufende Verfahren zu gewinnen, sei unzulässig. Für diese Argumentation erhält Strate Rückendeckung aus berufenem Munde: von der Frankfurter Strafrechts-Professorin Dorothea Rzepka.

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