Fall Maurice K.:BGH überprüft Strafen

Der Prügeltod des 15-jährigen Schülers Maurice K. löste im April 2018 weit über Passau hinaus Entsetzen aus - nun befasst sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit den Revisionen in dem Fall. Der zuständige Erste Strafsenat in Karlsruhe hat die Hauptverhandlung für den 13. Februar angesetzt, wie aus einer Terminübersicht hervorgeht. Ob an dem Tag auch schon ein Urteil verkündet wird, ist offen. Maurice K. hatte sich mit einem Gleichaltrigen zu einer Schlägerei verabredet. Als Umstehende mitprügelten, eskalierte die Situation. Der Schüler erstickte nach einem Nasenbeinbruch an seinem eigenen Blut. Das Landgericht Passau verurteilte im Januar 2019 einen 25-Jährigen zu dreieinhalb Jahren Haft. Drei jüngere Angeklagte bekamen Bewährungsstrafen. Eine Verurteilung ist rechtskräftig. Die anderen drei Strafen werden nun in Karlsruhe überprüft. Revision eingelegt haben entweder die Staatsanwaltschaft oder die Eltern des Opfers als Nebenkläger.

Auch zwei der Angeklagten fechten das Urteil an. Sollten die obersten Strafrichter Rechtsfehler beanstanden, müsste in Passau möglicherweise neu verhandelt werden.

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