Süddeutsche Zeitung

Fall Böhringer:Familie kämpft für den verurteilten Mörder

Lesezeit: 2 min

Benedikt Toth sitzt in Haft, weil er seine Tante in ihrem Penthouse in München umgebracht haben soll. Doch Familie und Freunde glauben an seine Unschuld - und wollen nun einen neuen Anlauf nehmen, den Fall abermals vor Gericht zu bringen.

Von Christian Rost

Benedikt Toth gibt nicht auf. Der wegen Mordes an seiner Erbtante zu lebenslanger Haft verurteilte 39-Jährige schafft es auch acht Jahre nach der Tat noch in die Medien. Der jüngste Coup: Seine Familie will 250 000 Euro Belohnung für neue Hinweise in dem Mordfall aussetzen und damit auch die Augsburger Justiz unter Druck setzen, der ein Antrag zur Wiederaufnahme des Verfahrens vorliegt. Anwalt Peter Witting wirft dem Landgericht Augsburg Untätigkeit vor. Dessen Präsident Herbert Veh weist dies zurück.

Am 15. Mai 2006 wurde die Millionärin Charlotte Böhringer tot in ihrer Penthousewohnung über ihrem Parkhaus in der Münchner Baaderstraße aufgefunden. Die Polizei nahm ihren Neffen Benedikt Toth als Tatverdächtigen fest. Das Münchner Schwurgericht verurteilte den ehemaligen Jura-Studenten wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe und stellte die besondere Schwere der Schuld fest, was eine vorzeitige Entlassung ausschließt. Demnach müsste Toth mit noch etwa 20 Jahren Haft in Straubing rechnen.

Er bestreitet nach wie vor, seine damals 59-jährige Tante aus Habgier mit einem unbekannten Gegenstand erschlagen zu haben. Und er wehrt sich mit allen Mitteln gegen das Urteil. Eine Revision scheiterte aber ebenso wie eine Verfassungsbeschwerde. Auch die Bemühungen der von seinen Freunden gegründeten Initiative "Pro Bence" und ein TV-Film, der Zweifel an der Täterschaft Toths nährte, brachten keine Wende. Nun ruht die Hoffnung des Verurteilten und seiner Unterstützer bei dem von Anwalt Witting gestellten Wiederaufnahmeantrag.

Das Landgericht Augsburg muss entscheiden

Die Entscheidung, ob der Fall Böhringer vor Gericht neu aufgerollt wird, liegt bei der 8. Strafkammer am Landgericht Augsburg. Laut Witting ist Toths Familie "völlig verzweifelt, weil sich in der Angelegenheit nichts tut". Seit Oktober 2012 lägen die Akten in Augsburg, und es gebe wegen dauernder Verzögerungen keine Fortschritte: "Man entscheidet einfach nicht", so Witting. Er rechnet nicht unbedingt damit, dass es zu einer Wiederaufnahme kommt, weil nur drei Prozent solcher Anträge Erfolg haben. Aber er brauche eine Entscheidung, so Witting, um weitere Schritte wie eine Beschwerde oder die Anrufung des Verfassungsgerichts einleiten zu können.

Der Präsident des Landgerichts Augsburg, Veh, wies am Donnerstag den Vorwurf der Untätigkeit zurück. Der in 20 Aktenordnern zusammengefasste Fall liege der zuständigen Strafkammer erst seit dem 20. November 2013 vor. Zuvor, so stellt Veh in einer Mitteilung klar, hätten mehrere Anträge von Benedikt Toth abgearbeitet werden müssen. In einem Antrag wurde gefordert, den Fall von einem Gericht außerhalb des Oberlandesgerichts München prüfen zu lassen. Zudem gab es einen Befangenheitsantrag gegen einen Augsburger Richter.

Ob die Auslobung einer hohen Belohnung den Verfahrensgang in Augsburg beschleunigt, ist mehr als fraglich. Benedikt Toths Familie lässt aber nichts unversucht. Sein zwei Jahre jüngerer Bruder, der Charlotte Böhringer letztlich beerbt hat, stellt das Geld zur Verfügung. Auch der Anwalt kämpft weiter: Witting begründete den Wiederaufnahmeantrag damit, am Tatort hätten sich nicht nur Schuh- und DNA-Spuren von Toth befunden. Auch habe Charlotte Böhringer vom Studienabbruch ihres Neffen gewusst, so Witting. Das Münchner Schwurgericht hatte als ein Indiz für Toths Schuld angeführt, er habe befürchtet, von Böhringer enterbt zu werden, wenn sie von seiner Exmatrikulation erfahren hätte.

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Quelle:
SZ vom 25.04.2014
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