Politische TeilhabeBayerns Digitalminister plädiert für E-Voting bei künftigen Wahlen

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Bislang können Wahlberechtigte direkt in einer Kabine abstimmen oder per Briefwahl. Das digitale Wählen ist in Deutschland nicht möglich.
Bislang können Wahlberechtigte direkt in einer Kabine abstimmen oder per Briefwahl. Das digitale Wählen ist in Deutschland nicht möglich. Christoph Reichwein/dpa
  • Bayerns Digitalminister Fabian Mehring (Freie Wähler) plädiert für digitale Wahlen bei künftigen Bürgerbegehren, Kommunal- und Landtagswahlen in Bayern.
  • Bei der diesjährigen U-18-Wahl zwischen 16. und 27. Februar wird in bayerischen Kommunen erstmals digitales Wählen getestet.
  • Das Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Bundestag hält E-Voting für Bundestagswahlen in naher Zukunft wegen rechtlicher und Sicherheitsrisiken für ungeeignet.
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Bürgerbegehren, Kommunal- und Landtagswahlen sollen mittelfristig auch digital ablaufen können, findet Fabian Mehring. Ein erster Testlauf findet bei den diesjährigen U-18-Wahlen statt.

Von Thomas Balbierer

Kurz vor der Kommunalwahl spricht sich Bayerns Digitalminister Fabian Mehring (Freie Wähler) für die Möglichkeit digitaler Wahlen in Zukunft aus. „Meine Vision ist, dass künftig auch Bürgerbegehren sowie mittelfristig sogar Kommunal- oder Landtagswahlen in Bayern digital durchgeführt werden können“, teilt Mehring mit. Dies müsse auf „höchstem Sicherheitsniveau und unter Wahrung aller Wahlrechtsgrundsätze“ umgesetzt werden.

Die Bundestagswahl vor einem Jahr habe gezeigt, „dass viele Deutsche im Ausland Schwierigkeiten hatten, ihre Stimme rechtzeitig abzugeben“. Digitale Abstimmungen könnten derartige Probleme lösen. Sie „sparen Aufwand, senken Kosten, können die Wahlbeteiligung steigern und machen demokratische Teilhabe einfacher, direkter und zeitgemäßer“, sagt Mehring. Ein konkretes Datum nennt der Minister nicht, Experten warnen bei dem Thema vor rechtlichen und Sicherheitsrisiken.

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Anlass der Überlegungen ist die diesjährige U-18-Wahl im Vorfeld der Kommunalwahl. Zwischen 16. und 27. Februar können Minderjährige in mehr als 300 beim Bayerischen Jugendring (BJR) registrierten Wahllokalen ihre Stimmen abgeben. In einem Pilotprojekt des BJR und des Digitalministeriums wird in neun Kommunen und einem Landkreis erstmals auch das digitale Wählen getestet. Die Ergebnisse der Wahl werden am 1. März in Augsburg vorgestellt, Schirmherrin der Aktion ist Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU).

Knapp 18 000 Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren soll demnach eine persönliche Wahlbenachrichtigung samt QR-Code erhalten haben, die eine digitale Stimmabgabe ermöglicht. Zu den Pilotkommunen zählen beispielsweise Augsburg, Donauwörth, Pegnitz und Zeitlarn sowie der Landkreis Regensburg. „Mit diesem Pilotprojekt betreten wir Neuland und schaffen die technischen Grundlagen dafür, künftig auch reguläre Wahlen und Abstimmungen digital durchführen zu können“, teilt Mehring mit.

Bayern bremst beim Wahlalter 16

BJR-Präsident Philipp Seitz betont bei der Gelegenheit, dass sein Verband „seit vielen Jahren für die Absenkung des Wahlalters“ in Bayern kämpfe. Bislang ist man mit diesem Anliegen bei der Regierungskoalition aus CSU und Freien Wählern jedoch gescheitert, das Volksbegehren „Vote16“ fand nach der Landtagswahl 2023 keine Unterstützung der Regierenden. Während die meisten Bundesländer zumindest auf kommunaler Ebene längst das Wahlalter 16 eingeführt haben, hält der Freistaat strikt an der Volljährigkeit fest. „Wir leben in einer Gesellschaft, in der die ältere Generation politisch dominiert“, erklärt Seitz. „Ich halte es deshalb für dringend geboten, junge Menschen mitentscheiden zu lassen.“ Mit der Digitalisierung der U-18-Wahl wolle man den Jugendlichen in Bayern wenigstens zeigen, „dass demokratische Teilhabe so einfach sein kann wie das Smartphone in der Hand.“

Vom sogenannten E-Voting, das es in Ländern wie Estland und Norwegen schon seit Längerem gibt, ist Deutschland bei offiziellen Wahlen noch weit entfernt. Das Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag hielt 2023 in einer Kurzstudie fest, „dass E-Voting für Bundestagswahlen in naher Zukunft nicht infrage kommt“. Thematisiert werden rechtliche Zweifel sowie „das Risiko, dass durch Sicherheitsmängel bei der eingesetzten Soft- und Hardware sowie bei der Vorbereitung und Durchführung von Internetwahlen Wahlergebnisse verfälscht oder manipuliert werden könnten“. In Estland, so die Wissenschaftler, habe das digitale Wählen wohl immerhin „einen stabilisierenden Effekt“ auf die Wahlbeteiligung gehabt.

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