Ex-Staatssekretär Pfahls verurteilt:Mischung aus Geiz und Überheblichkeit

Mitleid unangebracht: Verteidigungsstaatssekretär Ludwig-Holger Pfahls ist in Augsburg zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Ein gerechtes Urteil, insbesondere wenn man bedenkt, wie skrupellos er andere für seine Zwecke eingespannt - und damit auf die Anklagebank gebracht hat.

Hans Holzhaider

Mit Politikern, die sich schmieren lassen, soll man verfahren, wie Jesus es in der Bergpredigt empfiehlt: "Wenn dich dein rechtes Auge ärgert, so reiße es aus und wirf es von dir." Der ehemalige Verteidigungsstaatssekretär Ludwig-Holger Pfahls hat von dem Lobbyisten Karlheinz Schreiber 873.000 Mark Schmiergeld angenommen und nicht versteuert. Dafür ist er 2005 außerordentlich milde bestraft worden, weil die Justiz so glücklich darüber war, dass endlich mal einer aus dem Schreiber-Komplex ein Geständnis ablegt.

Das Landgericht Augsburg hat den ehemaligen Staatssekretär Ludwig-Holger Pfahls zu einer Gefängnisstrafe von viereinhalb Jahren verurteilt - wegen Bankrotts und Betrugs. (Foto: dapd)

Bei Pfahls ist diese Nachsicht nicht auf fruchtbaren Boden gefallen. Er wollte dem Staat, in einer unangenehmen Mischung aus Geiz und Überheblichkeit, noch einmal eine lange Nase drehen: "Steuern zahlen - ich doch nicht."

Mitleid mit dem 68-Jährigen, weil er nun tatsächlich noch weitere zwei bis drei Jahre im Gefängnis absitzen muss, ist deshalb unangebracht, insbesondere wenn man bedenkt, wie skrupellos er andere für seine Zwecke eingespannt und damit auch auf die Anklagebank gebracht hat.

Andererseits geht auch der Staat in Gestalt des Finanzamts in dieser Sache mit einer penetranten Sturheit vor, die dem Rechtsfrieden nicht dienlich ist. Pfahls soll nicht nur für die 873.000 Mark, die er tatsächlich bekommen hat, Steuern bezahlen, sondern darüber hinaus auch für weitere rund drei Millionen, die ihm von Schreiber möglicherweise versprochen waren, die aber nie bei ihm angekommen sind.

Mit dieser Rechtsauffassung ist die Justiz schon im Fall Max Strauß peinlich gescheitert. Es wäre höchste Zeit, diese Front zu begradigen. Der Gerechtigkeit ist mit dem Urteil von Augsburg, das im Strafmaß durchaus angemessen ist, Genüge getan.

© SZ vom 10.11.2011/afis - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: