Der ehemalige Verteidigungsstaatssekretär Ludwig-Holger Pfahls ist wegen Bankrotts und Betrugs vom Landgericht Augsburg zu einer Haftstrafe von vier Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Der Vorsitzende Richter Rudolf Weigell sah es als erwiesen an, dass Pfahls ein Millionenvermögen systematisch vor dem Finanzamt und der Justiz versteckt und sich zu Unrecht für mittellos und zahlungsunfähig erklärt hat.
"Geiz ist eben nicht nur geil, sondern auch strafbar", sagte Weigell in der Urteilsbegründung. Pfahls habe mit dem festen Entschluss gehandelt, die Forderungen seiner Gläubiger nicht zu begleichen und sich als vermögenslos darzustellen. Dabei sei das Motiv des Ex-CSU-Politikers völlig unklar - schließlich wäre auch nach der Begleichung aller Schulden noch immer genug übrig geblieben.
Pfahls Ehefrau muss wegen Beihilfe zum Bankrott und Betrug für zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Der Mitangeklagte Lobbyist Dieter Holzer erhielt eine Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten wegen Beihilfe zum Bankrott.
Pfahls war 1999 untergetaucht, nachdem im Zusammenhang mit dubiosen Rüstungsgeschäften des Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber der Verdacht auf Schmiergeldzahlungen aufgekommen war. 2004 wurde er in Paris gefasst und 2005 in Augsburg wegen Vorteilsannahme und Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt.
Doch statt die geforderten Prozesskosten und Steuerforderungen zu begleichen, gab er sich damals als mittellos aus. Gleichzeitig verschob Pfahls hohe Geldbeträge und machte Scheingeschäfte, um sein Vermögen vor seinen Gläubigern zu schützen.
"Strippenzieher im Hintergrund"
Das Urteil in dem neuerlichen Prozess sollte bereits am Montag fallen. Dann sorgte Holzers Verteidiger Dirk Lammer jedoch für eine Verzögerung, als er in seinem Plädoyer einen Freispruch für seinen Mandanten forderte - obwohl dieser kurz zuvor sein Geständnis bestätigt hatte. Darin gab der 67-Jährige zu, Pfahls bei der Verschleierung seines Millionenvermögens geholfen zu haben. Richter Weigell unterbrach daraufhin die Verhandlung.
Damit schien wieder offen, wann die Urteile fallen. Am Mittwoch jedoch nahm Weigell die Beweisaufnahme nur für etwa eine Stunde wieder auf. Er befragte Pfahls, seine 41 Jahre alte Ehefrau und Holzer erneut. Dabei ging es vor allem um eine Villa in Südfrankreich, die Pfahls mit Hilfe Holzers an einen Strohmann verkauft haben soll. Anschließend ließ er Staatsanwalt Marcus Peintinger erneut plädieren. Der Ankläger forderte nun eine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten für Holzer wegen Beihilfe zum Bankrott - sechs Monate mehr als noch am Montag. Der 67-Jährige sei "völlig uneinsichtig".
Auch der Richter wertete das Geständnis als halbherzig. "Herr Holzer hat ein Geständnis abgelegt oder doch nicht oder vielleicht", sagte Weigell mit Blick auf den Zick-Zack-Kurs der Verteidigung. "Das überzeugt nicht". In seiner Urteilsbegründung bezeichnete Weigell Holzer als "Strippenzieher im Hintergrund". "Im Prozess führte er ein Schattendasein, was seinem Typus entspricht", sagte er.
Für Pfahls und seine Ehefrau erneuerte der Staatsanwalt am Mittwoch seine Forderung - den 68-Jährigen sähe er mit fünf Jahren Haft ausreichend bestraft, die 41-Jährige mit zwei Jahren und neun Monaten. Pfahls' Verteidiger Walter Lechner plädierte auf maximal vier Jahre Haft für seinen Mandanten. Mit dem Strafmaß folgte das Gericht weitgehend den Anträgen der Staatsanwaltschaft. "Ich habe mich bemüht, die Wahrheit zu sagen", erklärte Pfahls nach seiner Verurteilung. Richter Weigell hatte das offenbar anders gesehen. Pfahls habe nicht das gemacht, was man "reinen Tisch machen" nennt, sagte er.
Pfahls und seine Ehefrau hatten in dem rund sechswöchigen Prozess ausführlich gestanden, was zur Folge hatte, dass dieser deutlich schneller zu Ende ging als vorgesehen. Erst vor drei Wochen schloss Pfahls auch eine Vereinbarung mit dem Finanzamt. 450.000 Euro hatte die Behörde schon beschlagnahmt, mit einer weiteren Zahlung von 653.000 Euro sind nun alle Steuerschulden getilgt. Auch die 91.000 Euro Gerichtskosten für den ersten Prozess in Augsburg sind beglichen.
Falls das Finanzgericht zu dem Ergebnis kommt, dass Pfahls für die Schreiber-Millionen nicht steuerpflichtig ist, hätte er sogar Anspruch auf eine Rückerstattung von 170.000 Euro.