Evangelischen Landeskirche:Mehr Rechte für schwule Pfarrer

Homosexuelle Pfarrer und Pfarrerinnen in der bayerischen evangelischen Landeskirche dürfen künftig offiziell mit ihren Partnern im Pfarrhaus leben - unter bestimmten Voraussetzungen zumindest.

Homosexuelle Pfarrer und Pfarrerinnen in der bayerischen evangelischen Landeskirche dürfen künftig unter bestimmten Voraussetzungen offiziell mit ihren Partnern im Pfarrhaus leben. Dies hat die Landessynode am Donnerstag in Augsburg beschlossen. Demnach soll dies Paaren möglich sein, wenn sie in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben und wenn Kirchenvorstand, Dekan, Regionalbischof und Landeskirchenrat einmütig zustimmen. In der bayerischen Landeskirche gibt es derzeit sechs derartiger Fälle. Den Änderungen im Pfarrerdienstrecht stimmten die 108 Kirchenparlamentarier bei zehn Gegenstimmen zu. In den 22 evangelischen deutschen Landeskirchen wird die Zulassung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften in Pfarrhäusern unterschiedlich geregelt. Über das Zusammenleben von Homosexuellen im Pfarrhaus war zuvor heftig diskutiert worden. In Augsburg gab es etwa den Antrag, Homosexuelle vom Amt des Pfarrers auszuschließen. Die Bibel lehne homosexuelle Handlungen ab, so die Argumentation. Das Kirchenparlament stimmte auch einstimmig zu, sich für die Austragung des Kirchentages im Jahr 2023 in Nürnberg zu bewerben. Zudem wurde eine Änderung der Verfassung der Landeskirche beschlossen, um die Verwurzelung des christlichen Glaubens im Judentum zu betonen. In der Verfassung heißt es nun: Die evangelisch-lutherische Kirche "ist aus dem biblischen Gottesvolk Israel hervorgegangen und bezeugt mit der Heiligen Schrift dessen bleibende Erwählung". Außerdem sprach sich die Synode gegen Studiengebühren aus. Sie beauftragte den Landeskirchenrat, sich für die Abschaffung einzusetzen.

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