Erlangen:„Snus“ aus dem Automaten

Lesezeit: 1 Min.

Aus Skandinavien: Snus, also Tabak, in kleinen Beutelchen. (Foto: Olivier Morin/AFP)

In Erlangen preist ein umfunktionierter Zigarettenautomat das schwedische Tabakprodukt an. Dabei ist der Verkauf doch eigentlich verboten, oder?

Glosse von Max Fluder

Ein norddeutscher Kindheitsfreund merkte bei einem Besuch in Bayern einst an, dass er an einem innerstädtischen Münchner Häuserblock mehr Zigarettenautomaten als Hausnummern zähle. Das ist eine Überspitzung, wenn auch eine winzige. Denn es stimmt: In den Groß- und Mittelstädten des Freistaats hat man es selten weit bis zum nächsten Kippenkauf.

Das Ganze folgt einer in sich schlüssigen Logik. Nach der Einführung des Rauchverbots in Gaststätten ergab es nur Sinn, Rauchern die Zigaretten dort anzudrehen, wo sie diese auch sorgen- und bußfrei wegpaffen können. Hinzu kommt eine Beobachtung, die genauso fies wie subjektiv ist: Je näher man der österreichischen Grenze kommt, desto mehr wird geraucht.

SZ Bayern auf Whatsapp
:Nachrichten aus der Bayern-Redaktion – jetzt auf Whatsapp abonnieren

Von Aschaffenburg bis Berchtesgaden: Das Bayern-Team der SZ ist im gesamten Freistaat für Sie unterwegs. Hier entlang, wenn Sie Geschichten, News und Hintergründen direkt aufs Handy bekommen möchten.

Nun aber fällt ausgerechnet im fränkischen Erlangen, also eher weit weg von Österreich, eine Besonderheit auf. Vor einem dortigen Kulturzentrum, schräg gegenüber dem Einlass, hängt ein Automat in Form und Farbe eines Kippenautomaten, der genau das nicht anbietet. Dafür aber sind Tabakwaren anderer Art angepriesen: Elfbars, also kleine bunte E-Zigaretten. Und vor allem: Snus.

Snus, das klingt nicht nur skandinavisch, sondern ist es auch. Gemeint ist Tabak in kleinen Päckchen, die man sich unelegant zwischen Zahnfleisch und Oberlippe klemmt. Von dort aus gelangt das Suchtmittel in den Körper. Beliebt ist Snus traditionell in Schweden und unter Ballsportlern, die sich auf der Ersatzbank zwar keine Kippe anzünden, dafür aber heimlich ein Päckchen in den Mund schieben können.

Zuletzt scheinen vor allem Jugendliche auf den Geschmack gekommen zu sein. Zumindest sagen viele, sie würden Snus zu sich nehmen. Sie tun es dann aber meistens gar nicht, sondern meinen „Nicotin Pouches“. Denn Snus zu verkaufen, ist in Deutschland nicht erlaubt. Beutel zu verkaufen, die Nikotin, aber keinen Tabak enthalten, hingegen schon.

Vermutlich sind es auch solche „Nicotin Pouches“, die der Automat in Erlangen anpreist. Sie gelten – so haben das mehrere Gerichte, unter anderem das Verwaltungsgericht München bestätigt – als Lebensmittel. Damit unterliegen sie aber immer noch strengen Nikotingrenzwerten, oft überschreiten sie diese. Darf man sie nun verkaufen? Ein konkret auf sie zugeschnittenes Verbot gibt es nicht, trotzdem geht unter anderem der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags davon aus, dass es nicht erlaubt ist. Immerhin: Wer sich ein Päckchen in den Mund schiebt, verstößt nicht gegen das Rauchverbot.

© SZ - Rechte am Artikel können Sie hier erwerben.
Zur SZ-Startseite

SZ PlusUrteil bei Raser-Prozess in Landshut
:„Maya zu verlieren ist der größte Schmerz in meinem Leben“

Bei einem Autorennen in Niederbayern stirbt die unbeteiligte Maya M., 21. Zwei Männer werden verurteilt, doch damit ist die Geschichte nicht vorbei. Es geht um junge Männer und schnelle Autos, eine Mutter, die erst den Ehemann und jetzt eine Tochter verlor, und den Tatort Landstraße.

Von Max Fluder

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: