Erding:Streit um Chipkarte für Flüchtlinge vor Gericht

Im Streit über die Erdinger Wertkarte zum ausschließlich bargeldlosen Einkaufen für Asylbewerber hat das Sozialgericht München dem Landratsamt Erding teilweise den Rücken gestärkt. Die Kammer lehnte es ab, schon vor der Hauptverhandlung eine Auszahlung aller Leistungen für Asylbewerber in bar oder per Überweisung auf ein Konto anzuordnen. Dies hatte der Anwalt Franz Bethäuser für eine Flüchtlingsfamilie beantragt, weil sie mit der Karte an ihrem Wohnort und in der näheren Umgebung praktisch nichts einkaufen könne. Das Gericht hob aber auch hervor, dass Asylbewerber über eine Mindestsumme für den persönlichen Bedarf in bar verfügen können müssen. Der Landkreis will es von Juli an ermöglichen, diesen Teilbetrag mit dem Kommunal Pass an Automaten abzuheben. Landrat Martin Bayerstorfer (CSU) hatte die Abhebe-Funktion bei Einführung der Karte im Mai eigens abschalten lassen. Auch wegen dieser Wende erkennt das Gericht nicht die nötige Eile für eine einstweilige Anordnung der Barauszahlung. Zudem habe die Familie Helfer, die sie zum Einkaufen fahren, dort teils auch bezahlen und dann im Gegenzug eigene Einkäufe mit dem Kommunal Pass begleichen. Diese Argumentation will Bethäuser nicht hinnehmen, denn der Kreis dürfe sich nicht darauf berufen, dass private Helfer eine amtlich herbeigeführte Notlage lindern. Endgültig wird das Gericht erst nach der Hauptverhandlung entscheiden.

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