Amtsgericht Erding: "Bauschaum ins Maul, dann ist Ruhe"

Amtsgericht Erding: Karl Lauterbach geht immer wieder juristisch vor gegen Beleidigungen und Drohungen gegen ihn.

Karl Lauterbach geht immer wieder juristisch vor gegen Beleidigungen und Drohungen gegen ihn.

(Foto: Annette Riedl/dpa)

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach wehrt sich gegen die Aussage eines Mannes in einem Facebook-Chat. Der Angeklagte wartet mit recht eigentümlichen Erklärungen für seine Entgleisungen auf.

Von Gerhard Wilhelm

Nein, der Satz "Bauschaum ins Maul, dann ist Ruhe" ist nicht durch die Meinungsfreiheit gedeckt, sagte Amtsrichter Andreas Wassermann in seiner Urteilsbegründung. Vor allem nicht, wenn er in einer öffentlichen Facebook-Gruppe geäußert wird und er sich auf den Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach bezieht. Dies sei der "boshafte Aufruf" zu einer Straftat und der 53-jährige Angeklagte habe billigend in Kauf genommen, "dass ein Spinner dies in die Tat umsetzt".

Zur SZ-Startseite

SZ PlusFall Genditzki
:Mord oder Unfall in der Badewanne?

Manfred Genditzki sitzt seit 13 Jahren in Haft. Neue Gutachten stützen seine Beteuerung, dass er eine 87-jährige Witwe nicht getötet hat. Das Landgericht muss die neuen Beweismittel nun bewerten, nachdem es den Wiederaufnahmeantrag der Anwältin Regina Rick zuvor bereits für unzulässig erklärt hatte.

Lesen Sie mehr zum Thema

Jetzt entdecken

Gutscheine: