Entscheidung der EU-Kommission:Obazda muss aus Bayern kommen

Eine Portion Obzda in einem Biergarten

Nur echt aus Bayern: Obazda.

(Foto: Marco Einfeldt)
  • Die EU-Kommission hat den "Obazdn" in das europäische Herkunftsregister aufgenommen.
  • Er muss zumindest in Teilen im Freistaat hergestellt werden, damit er so bezeichnet werden darf.
  • Der Biergartenkäse ist damit die 29. bayerische Spezialität, die europaweit geschützt ist.

Was die EU-Kommission entschieden hat

Eine weitere bayerische Spezialität ist fortan europaweit geschützt: Die EU-Kommission hat den "Obazdn" in das europäische Herkunftsregister aufgenommen, wie Bayerns Landwirtschaftsminister Helmut Brunner (CSU) in München mitteilte.

Mindestens eine der Produktionsstufen - Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung - müsse in Bayern erfolgen, erklärte die Kommission.

Das beliebte Biergarten- und Brotzeitschmankerl ist die 29. bayerische Spezialität, die als geografische Angabe europaweit geschützt sei. Außerdem ist er der vierte geschützte Käse aus Bayern. Auch Allgäuer Emmentaler, Allgäuer Bergkäse und Allgäuer Weißlacker tragen Ursprungsbezeichnungen. Kein anderes Bundesland habe so viele geschützte Spezialitäten, sagte Brunner und verwies auf die Nürnberger Rostbratwurst und bayerisches Bier.

EU-Schutz umfasst nur Grundrezeptur

Trotz EU-Schutz bleibe die Vielfalt des bayerischen "Obazdn" erhalten, betonte der Minister. Der EU-Schutz umfasse lediglich eine Grundrezeptur, wonach er mindestens 40 Prozent Weichkäse sowie Butter und Paprika enthalten muss.

Regional unterschiedlich sind sowohl die Käseart, die von Camembert über Brie und Romadur bis hin zu Limburger reicht als auch die verfeinernden Zutaten. Je nach Region können dies etwa Kümmel, Bier, Sahne und auch Zwiebeln sein. Neben dem Grundrezept seien auch die verschiedenen Schreibweisen wie etwa "Obatzter", "Obatzda" und "Obazder" geschützt, erklärt der Minister.

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