Vorstoß von Umweltminister:Söder lehnt Enteignungen für Hochwasserschutz ab

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Ministerpräsident Markus Söder steht am Rande einer überfluteten Straße. (Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa)

Umweltminister Thorsten Glauber möchte, dass Eigentümer ihre Grundstücke für den Hochwasserschutz räumen, notfalls gegen deren Willen. Der bayerische Ministerpräsident sperrt sich nun gegen ein hartes Durchgreifen.

Von Andreas Glas

Ministerpräsident Markus Söder (CSU) ist gegen Enteignungen für den Hochwasserschutz. „Ich bin kein Fan von Enteignungen“, sagte er am Dienstag beim Nachhaltigkeitsgipfel der Süddeutschen Zeitung in München. Söder widersprach damit Umweltminister Thorsten Glauber (Freie Wähler), der nach den jüngsten Überschwemmungen in Bayern ein hartes Durchgreifen beim Hochwasserschutz angekündigt hatte. „Wir müssen am Ende des Tages auch zum Instrument der Besitzeinweisung, sprich Enteignung, greifen“, sagte Glauber in der vergangenen Woche im Umweltausschuss des Landtags. Dies käme infrage, wenn „vor Ort die Grundstücke nicht für den Hochwasserschutz zur Verfügung gestellt werden.“

Mit der Unterstützung des Koalitionspartners kann Glauber nun allerdings nicht rechnen. Der Umweltminister habe gesagt, er sei mit seiner Enteignungsankündigung „ein bisschen falsch zitiert“ worden, sagte Söder am Dienstag halbernst. Mit dem Vorstoß hatte Glauber auf Kritik wegen bislang nicht umgesetzter Hochwasserschutzmaßnahmen reagiert – etwa am Donauzufluss Zusam bei Dinkelscherben im Landkreis Augsburg. Dort wurde ein Hochwasserrückhaltebecken, für das es bereits seit rund einem Jahrzehnt einen gültigen Planfeststellungsbeschluss gibt, noch immer nicht gebaut. Als ein Grund wurde genannt, dass es mit Eigentümern keine Einigung über die Höhe der Entschädigung gegeben habe.

In Deutschland sind Enteignungen zwar höchst umstritten, aber laut Grundgesetz „zum Wohle der Allgemeinheit zulässig“. Vor allem beim Straßenbau werden Grundstückseigentümer regelmäßig enteignet, auch in Bayern gibt es jedes Jahr mehrere solcher Verfahren. Im Gegenzug zahlt der Staat eine Entschädigung an die Betroffenen oder gleicht die Fläche aus. Es sei „das härteste Schwert“, sagte Glauber zuletzt. Da die öffentliche Sicherheit aber oberste Priorität habe, wolle er im Kabinett und im Landtag diskutieren, ob derartige Verfahren auch schneller zum Einsatz kommen können.

Dem Vernehmen nach wird sich das Kabinett Ende Juli über verschiedene Konsequenzen aus der Hochwasserkatastrophe beraten. Man müsse etwa „über neue Hochwassermittel auch im staatlichen Bereich sprechen“, sagte Glauber. Wie viel zusätzliches Geld der Freistaat künftig in den Hochwasserschutz stecken möchte, sagte er nicht.

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