Energiewende:Gutachter: Bayern hat noch Platz für mindestens 900 Windkraftanlagen

Windenergie

Sechs bis zehn Prozent des Strombedarfs soll die Windkraft noch decken. Der Weg scheint noch unendlich weit.

(Foto: dpa)
  • Die Gegner der sogenannten 10-H-Regelung wehren sich vor Bayerns höchstem Gericht gegen die umstrittenen Einschränkungen beim Bau von Windrädern.
  • Der Bayerische Verfassungsgerichtshof will seine Entscheidung im Mai fällen.

Von Christian Sebald

Martin Stümpfig ist optimistisch. "Der Bayerische Verfassungsgerichtshof wird dem völlig willkürlich erlassenen Gesetz nicht sein Plazet geben", sagt der Grünen-Landtagsabgeordnete. "Horst Seehofers 10-H-Gesetz für den Abstand zwischen Windrädern und Wohnsiedlungen hat den Ausbau der Windkraft in Bayern und damit einen zentralen Bestandteil der Energiewende hier total abgewürgt." Stümpfigs Optimismus ist erstaunlich.

Gerade ist die mündliche Verhandlung über das höchst umstrittene Gesetz zu Ende gegangen. Und die Verfassungsrichter unter dem Vorsitz des Verfassungsgerichtshof-Präsidenten Peter Küspert haben an diesem Dienstag nicht im Ansatz erkennen lassen, in welche Richtung sie tendieren. Zweieinhalb Stunden lang haben sie sich die Positionen von Stümpfig und den anderen Klägern angehört, dazu die Erwiderungen der Staatsregierung und der CSU. Am Ende dankte Küspert den Streitparteien für ihre "fundierten Ausführungen" und kündigte das Urteil für 9. Mai an.

Seehofer hatte die Sonderregelung auf Bundesebene erzwungen

10 H ist die höchst umstrittene Formel, mit der Seehofer und die CSU-Fraktion am 20. November 2014 den Streit um den Ausbau der Windkraft in Bayern entschieden haben. Danach dürfen Windräder im Freistaat nur dann errichtet werden, wenn ihr Abstand zur nächsten Wohnsiedlung das Zehnfache der Anlagen-Höhe beträgt. Bei 200 Meter hohen Windrädern - dem aktuellen Standard - sind das zwei Kilometer. Vormals waren 600 Meter Abstand das Minimum, 800 bis tausend Meter die Regel.

In ihrem neuen Gesetz ließen Seehofer und Co nur einige wenige Ausnahmen von 10 H zu, etwa wenn Kommunen eine spezielle Bauleitplanung für Windräder entwickeln oder sich die Zustimmung einer Nachbargemeinde einholen, die von einem geringeren Abstand als 10 H betroffen ist. Das 10-H-Gesetz ist bundesweit einzigartig. Um es zu ermöglichen, hatte Seehofer seinerzeit gegenüber Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und Vizekanzler Sigmar Gabriel (SPD) sogar eine Sonderregelung im Bundesbaugesetz durchgedrückt.

Die CSU entdeckte gewaltige Potenziale für Windkraft in Bayern

Vorangegangen war monatelanger wüster Streit. Dabei hatte zunächst alles ganz harmonisch angefangen. Im Zuge des endgültigen Ausstiegs aus der Atomkraft bis 2022 hatte die CSU entdeckt, dass auch in Bayern gewaltige Potenziale für die Windkraft vorhanden sind. Bis zu 1500 Windräder sollten bis 2021 in Bayern neu errichtet werden, heißt es im Energiekonzept der Staatsregierung vom Mai 2011, die Windkraft sollte einmal wenigstens sechs bis zehn Prozent des Strombedarfs im Freistaat von gut 80 Milliarden Kilowattstunden im Jahr decken.

2011 waren es gerade mal 0,6 Prozent. Grüne, SPD und Freie Wähler, aber auch Umweltschützer und die Windkraftbranche waren angetan vom Sinneswandel der CSU. Hatte die Partei doch aus ihrer Sicht die Windenergie in Bayern jahrelang sträflich kleingehalten.

Aber alte und neue Windkraft-Fans hatten die Rechnung ohne die Windenergie-Gegner gemacht. Zwar waren sie zahlenmäßig bei jeder Umfrage klar in der Minderheit. Aber sie machten ihrer Kritik um so lautstärker Luft - vor allem im Landtagswahlkampf 2013. Ihre Position: Sollte die Staatsregierung ihr Energiekonzept wie geplant umsetzen, würde die einmalige Kulturlandschaft in Bayern "komplett verspargelt".

Wie auch immer, es dauerte nicht lange, bis auch Ministerpräsident Seehofer die Gefahren der Windkraft entdeckte und von den Windkraft-Gegnern die Formel 10 H als das neue Maß für den Ausbau der Windkraft übernahm und mit seiner CSU in ein Gesetz goss.

Zahl der Bauaufträge ist gering

Postwendend legten Grüne, SPD und Freie Wähler, aber auch eine Bürgerinitiative um den früheren Grünen-Bundestagsabgeordneten Hans-Josef Fell Klage vor dem Verfassungsgerichtshof ein. Für sie ist das 10-H-Gesetz Verfassungsbruch. So betonten sie es auch in der Verhandlung am Dienstag. Denn mit diesem Gesetz habe die Staatsregierung ihre Kompetenz komplett überspannt, da sie damit den Ausbau der Windkraft völlig abwürge.

Das sehe man schon am dramatischen Rückgang der Zahl der Bauanträge. Zwischen April und September 2015 seien bayernweit nur noch zehn Bauanträge für Windräder bei den Landratsämtern eingereicht worden. In den Vergleichszeiträumen in den Jahren zuvor seien es stets um die 150 gewesen. Ein Gesetz mit so dramatischen Folgen sei aber weder mit der Bayerischen Verfassung vereinbar, noch habe der Bund so etwas im Sinn gehabt, als er die Sonderregelung des Freistaats ermöglichte.

Die Staatsregierung lässt das nicht gelten. Das 10-H-Gesetz sei von der Öffnungsklausel des Bundes gedeckt, sagte ihr Vertreter, Professor Martin Burgi, der an der Ludwig-Maximilian-Universität in München unter anderem öffentliches Recht und Umweltrecht lehrt. Außerdem sei von Anbeginn des Gesetzgebungsverfahrens bekannt gewesen, dass die Staatsregierung 10 H als Ziel habe, um den massiven Konflikt in der Bevölkerung zu befrieden.

Mit dem Abstandsgesetz sei ihr das gelungen. Burgi konnte auch den nicht erkennen, dass die Windkraft einen dramatischen Niedergang erlebt. Nach seiner Rechnung ist auch mit 10 H über den Freistaat verteilt rechnerisch noch Platz für mehr als 900 neue Windräder. Burgis Fazit: Mit 10-H-Gesetz habe die Staatsregierung einen "vernünftigen Ausgleich" geschaffen zwischen dem Schutz der Bevölkerung, der Natur und der Landschaft auf der einen Seite und einem realistischen Ausbau der Windkraft auf der anderen.

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