Der im Februar 2003 wegen Mordes verurteilte Michael W. kann nach Ansicht des Psychologen Helmut Kury unter strengen Auflagen aus der Haft entlassen werden. Dies sei "auch unter Berücksichtigung der berechtigten Sicherheitsinteressen der Öffentlichkeit zu verantworten", sagte Kury am Montag vor dem Landgericht Augsburg.
Der Mörder trug eine Totenkopfmaske - wie im Horrorfilm.
(Foto: DPA)Eine weitere Inhaftierung könne die Rückfallgefahr nur unwesentlich reduzieren. Er müsse allerdings "in aller Deutlichkeit" darauf hinweisen, dass es eine "absolute Sicherheit" nicht geben könne, dass Michael W. nicht rückfällig werde.
Der heute 29-jährige Michael W. hatte am Faschingsdienstag 2002 in Gersthofen bei Augsburg die in ihrem Kinderzimmer schlafende zwölfjährige Vanessa mit mehreren Messerstichen getötet, dabei trug er eine Totenkopf-Maske. Im Prozess vor dem Landgericht Augsburg hatte der Landgerichtsarzt Richard Gruber W. als voll schuldfähig beurteilt.
Das Gericht verurteilte den 19-Jährigen daraufhin zu zehn Jahren Jugendstrafe. Eine anschließende Sicherungsverwahrung für Straftäter, die nach Jugendrecht verurteilt wurden, war damals rechtlich noch nicht möglich.
Zwischenzeitlich schuf der Gesetzgeber zwar die Möglichkeit, auch nach Jugendrecht Verurteilte nachträglich in Sicherungsverwahrung zu nehmen. Dies wurde jedoch durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und das Bundesverfassungsrecht an strenge Voraussetzungen geknüpft.
Demnach darf die Sicherungsverwahrung nur verhängt werden, wenn von dem Gefangenen eine "hochgradige Gefahr" für schwerste Gewalt- und Sexualstraftaten ausgeht und er unter einer psychischen Störung leidet.
W. hat während seiner Inhaftierung den Hauptschulabschluss nachgeholt und eine Malerlehre abgeschlossen. Seit August 2008 absolvierte er in Erlangen eine Sozialtherapie, die aus Gruppen- und Einzelgesprächen und Verhaltenstraining besteht.