Eissporthallen-Prozess:Gericht verurteilt Hallen-Konstrukteur

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Eineinhalb Jahre Haft auf Bewährung für fahrlässige Tötung in 15 Fällen: Beim Eissporthallen-Prozess in Bad Reichenhall fällte das Gericht milde Urteile.

Knapp drei Jahre nach dem verheerenden Einsturz der Eissporthalle von Bad Reichenhall mit 15 Toten hat das Landgericht Traunstein den Konstrukteur der Halle am Dienstag zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt.

Walter G. während des Prozesses um den Einsturz der Eissporthalle in Bad Reichenhall. (Foto: Foto: dpa)

Gegen den Bauingenieur Walter G., der Fehler bei der Berechnung der Dachstatik eingeräumt hatte, verhängte das Landgericht Traunstein am Dienstag wegen fahrlässiger Tötung in 15 Fällen eine Haftstrafe von 18 Monaten auf Bewährung. Der am Bau der Halle beteiligte Architekt Rolf R. und Bauingenieur Rüdiger S., der dem Tragwerk im Jahr 2003 einen guten Zustand bescheinigt hatte, wurden freigesprochen.

Beim Architekten und dem Gutachter, der im Auftrag der Stadt Bad Reichenhall als Eigentümerin des Gebäudes eine Bestandsstudie erstellt hatte, sahen die Richter keinen Grund für eine Verurteilung.

Am 2. Januar 2006 waren beim Einsturz der Eislaufhalle zwölf Kinder und Jugendliche sowie drei Mütter ums Leben gekommen.

Die Staatsanwaltschaft hatte alle drei Angeklagten nach fast 30 Verhandlungstagen der fahrlässigen Tötung für überführt angesehen. Sie forderte Bewährungsstrafen bis zu eineinhalb Jahren beziehungsweise eine Geldstrafe in Höhe von 54.000 Euro. Die Verteidiger plädierten auf Freisprüche für ihre Mandanten.

In dem fast zehnmonatigen Prozess war immer wieder der Vorwurf erhoben worden, die Staatsanwaltschaft habe die Verantwortlichen im Rathaus von Bad Reichenhall geschont, anstatt auch Beamte der Stadtverwaltung auf die Anklagebank zu bringen.

Der Verteidiger von Walter G. kündigte Revision an. "Ich bin mit den Urteilsgründen überhaupt nicht einverstanden", sagte Anwalt Harald Baumgärtl. "Wir werden sicherlich in Revision gehen."

Doch auch die Staatsanwälte prüfen eine Revision. "Wir bewerten die Urteile sowohl positiv als auch negativ", sagte Oberstaatsanwalt Günther Hammerdinger. Positiv sei, dass das Gericht bei der Verurteilung des Hallendach- Konstrukteurs der Argumentation der Anklagebehörde gefolgt sei. Unerfreulich nannte er die beiden Freisprüche. Es werde geprüft, "ob die Einlegung der Revision sinnvoll ist."

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