Süddeutsche Zeitung

Eisenheim-Prozess:Mit drei Promille in die Nacht

In Würzburg müssen sich vor Gericht abermals vier junge Männer für den Tod der 20-jährigen Theresa Stahl verantworten. Der Hauptangeklagte hatte die Frau im Vollrausch überfahren - und dafür in erster Instanz ein mildes Urteil bekommen, das bundesweit Empörung auslöste.

Von Clara Lipkowski, Würzburg

Gleich zu Beginn wendet sich der Vorsitzende Richter mit einem eindringlichen Appell an die Angeklagten: Sie mögen bitte überdenken, ob sie wirklich keine Angaben machen wollen, sagte Reinhold Emmert am Mittwochmorgen im Würzburger Landgericht. Ob sie nicht doch zur Aufklärung beitragen wollen? Er unterbricht dafür den heiklen Prozess, noch bevor er richtig begonnen hat. Und gibt ihnen eine Viertelstunde für Beratungen mit ihren Anwälten.

Das "Eisenheim-Verfahren" ist eine schwierige Causa, die nun neu aufgerollt wird. In erster Instanz waren vier junge Männer im Herbst 2019 am Amtsgericht Würzburg angeklagt gewesen, das Urteil hatte bundesweit Aufmerksamkeit erregt. Die Angeklagten erlebten Anfeindungen, und besonders die Familie des Opfers blieb mit der Entscheidung ratlos und enttäuscht zurück.

Einer der vier jungen Männer, Niclas H., heute 21 Jahre alt, war damals verurteilt worden, weil er bei Untereisenheim betrunken eine junge Frau totgefahren hatte, doch die Strafe war ungewöhnlich mild: Nicht fahrlässige Tötung, sondern fahrlässiger Rausch, liege vor, hieß es damals. Führerscheinentzug für drei Jahre und eine Geldauflage von 5000 Euro, Jugendstrafrecht. Die drei Mitfahrer bekamen Geldauflagen, sie hatten keine Hilfe geleistet. Vor allem das geringe Strafmaß für den Fahrer hatte Empörung ausgelöst. "5000 Euro für ein Menschenleben?", fragt der Vater des Opfers, der 20-jährigen Theresa Stahl, am Mittwoch.

Die vier jungen Männer sitzen sichtbar angespannt vor Richter Emmert, im größten Saal, den das Justizzentrum hat. Bei Hereingehen schützen sie ihre Gesichter vor den Kameras mit Kapuzen und Mützen. Noch am Tag der Urteilsverkündung vergangenes Jahr hatte die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt, sogar der Richter hatte eingeräumt, das Urteil sei schwierig zu verstehen. Nun sind die vier Angeklagten wieder vor Gericht, vor der zweiten Instanz, erster Tag Berufungsverfahren. Dann reden sie, der Appell des Richters hat gewirkt. Sie beantworten Fragen des Gerichts und des Anwalts der Nebenkläger - auf dieser Seite sitzen der Vater des Opfers, Ronald Stahl, seine jüngere Tochter Annabell und ihre Mutter. Erleichtert sei er gewesen, sagt der Vater später, dass sie redeten.

Doch an vieles erinnern sie sich nicht mehr. Vieles bleibt offen. In der Unfallnacht im April 2017 war Theresa Stahl mit ihrem Freund ausgegangen. Sie hatten gefeiert und sich dann entschieden, zu Fuß nach Hause zu gehen, waren nur ein Stück im Auto mitgenommen worden. An gleichem Abend waren auch Niclas H. und seine drei Freunde unterwegs. Sie feierten auf einem nahegelegenen Weinfest im Landkreis Würzburg, es flossen große Mengen an Weinschorle und Bier, auch Schnaps war dabei. Trotzdem setzte sich Niclas H. noch in der Nacht hinters Steuer des VW Golf - mit fast drei Promille Alkohol im Blut. Bevor er mit seinen Freunden losfuhr, sei aus dem Auto Gejohle zu hören gewesen, wird ein Außenstehender nun im Gericht zitiert. Die Stimmung war gut. Dann ging es los, offenbar erst noch über eine Stange und durch einen Graben, dann auf die Straße in Richtung des Hauses der Großmutter von Niclas H., wo sie übernachten wollten.

Zu dieser Zeit war Theresa Stahl mit ihrem Freund zu Fuß unterwegs nach Hause. Ihr Freund beschreibt die Nacht am Mittwoch als das "Schlimmste, was mir jemals passiert ist." Er könne heute nachts kaum Auto fahren. Er war noch kurz in die Büsche verschwunden und ging deshalb ein paar Meter hinter ihr am rechten Straßenrand. Dann bog der Golf mit mindestens 60 Stundenkilometern um die Ecke. Das Auto erfasste Theresa Stahl am Unterschenkel. Sie schlug auf die Windschutzscheibe, wurde nach rechts in den Acker geschleudert, 13 Meter weit. Ihr Freund lief hin, rief die Rettung, versuchte zu reanimieren. Fünf Tage später starb sie im Krankenhaus. Fotos vom Unfallwagen werden am Mittwoch im Gerichtssaal an die Wand projiziert. Die Windschutzscheibe auf der Beifahrerseite ist durch den Aufprall stark beschädigt, Glassplitter auf dem Sitz.

Strittig ist, ob das Jugendstrafrecht gerechtfertigt war oder ob man den Fahrer wie einen Erwachsenen hätte behandeln sollen. Er wurde nur für seinen Vollrausch verurteilt, mit dem hohen Alkoholwert im Blut war er in einem Gutachten für schuldunfähig erklärt worden. Nicht bestraft werden, weil er zu viel getrunken hatte?, fragt Ronald Stahl. Weil der Mann sich nicht mehr steuern konnte, aber sehr wohl das Auto? Er fordert "ein Urteil, das wir verstehen können", nicht zwingend eine Haftstrafe, aber etwas, aus dem die jungen Männer "etwas lernen". Auf seinem schwarzen Kapuzenpullover in grau ein Pfeil, wie ihn Theresa als Tattoo trug, dazu die Aufschrift: "Theresa R.I.P", "Theresa, ruhe in Frieden" und eine URL zur Initiative: "Gegen Alkohol am Steuer".

Unmittelbar nach dem Aufprall habe Niclas H. "Oh Scheiße" gerufen, sagt einer der Freunde im Saal. Auf vorherige Warnungen, da seien Fußgänger, habe er nicht reagiert, auch eine "Schelle" habe ihn nicht abgehalten, weiterzufahren. Im nächsten Dorf blieb er stehen, die drei Freunde stiegen aus, H. fuhr weiter. Er lenkte den Wagen in einen Graben, wo ihn ein Anwohner fand. Im Gerichtssaal geht es noch mal um Details: Warum hatten die Mitfahrer zunächst falsch ausgesagt, gelaufen zu sein? Warum war niemand zur Unfallstelle geeilt? Er habe das Ausmaß des Unfalls nicht realisiert, sagt einer der Mitfahrer entschuldigend, ein anderer äußert sich ähnlich, er sei betrunken gewesen. Richter Emmert schloss am Mittwoch nicht aus, dass Niclas H. nach Erwachsenenstrafrecht belangt werden könnte, das fordert die Staatsanwaltschaft. Zwar habe er ein Alkoholproblem, aber zur Tatzeit in stabilen Verhältnissen gelebt. Zwei weitere Prozesstage sollen Ende September folgen. Dann mit einem neuen Gutachten zur Schuldfähigkeit des Fahrers.

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SZ vom 10.09.2020/mmo
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