Wirtschaft:Die Kassen wollen einfach nicht klingeln

Coronavirus - 2G-Regel in Bremen

Der bayerische Einzelhandel leidet unter der 2-G-Regel, die seit Kurzem für zahlreiche Geschäfte im Freistaat galt. Die Umsätze im Weihnachtsgeschäft blieben unter den sowieso schon geringen Erwartungen zurück.

(Foto: Sina Schuldt/dpa)

Die 2-G-Regel sollte geimpfte und genesene Kunden mit einem guten Gefühl in die Läden locken. Stattdessen läuft das Geschäft noch schlechter als im vergangenen Corona-Advent. Allerdings gibt es auch einen positiven Aspekt.

Von Ralf Scharnitzky

Im bayerischen Einzelhandel gibt es "Kein Frohlocken und Jubilieren" nach dem dritten Adventswochenende, sagte Bernd Ohlmann, Sprecher des Handelsverbands Bayern. Die Hoffnung, dass sich Kunden mit der seit Kurzem erst geltenden 2-G-Regel sicherer fühlten, habe sich nicht bestätigt. Viele Geschäftsleute hatten erwartet, dass Geimpfte und Genesene vermehrt kommen, wenn Ungeimpfte nicht in die Läden dürfen. Das war aber nicht der Fall, eher das Gegenteil. Zu den Nichtgeimpften und den weiterhin Ängstlichen kamen laut Ohlmann nun noch die hinzu, die sagen: "Ich lass mich doch nicht kontrollieren, wenn ich in ein Geschäft will."

Der dritte Verkaufssamstag im Advent lief noch schlechter als der im vergangenen Jahr - der Lockdown begann damals erst danach. Von Festtagsstimmung sei der Einzelhandel im Freistaat deshalb "Lichtjahre entfernt". Vor allem im stationären Handel läuft es da, wo 2G vorgeschrieben ist, nach den Erfahrungen der vergangenen Tage schlecht: "Viele Geschäfte haben 40 bis 60 Prozent weniger Kunden", sagte der Sprecher des Handelsverbands. "Das Weihnachtsgeschäft dümpelt auch in München saft- und kraftlos vor sich hin." Stattdessen wanderten die Umsätze in den Internethandel: "2G ist da ein Mega-Turbo-Beschleuniger." Das meiste davon geht allerdings an die großen Online-Händler, aber auch Einzelhändler mit einem guten Online-Shop können einen Teil des verlorenen Umsatzes im Geschäft ausgleichen. "Insgesamt werden nicht weniger Geschenke als in den Vorjahren unter dem Christbaum liegen", glaubt Ohlmann. Aber vor allem für kleine Geschäfte ohne Online-Angebot wird es "eng" werden: "Viele stehen vor dem Abgrund. Manche überlegen, jetzt sofort zuzumachen und auf Corona-Hilfe vom Staat zu setzen." Das Weihnachtsgeschäft macht im Einzelhandel im Schnitt mehr als 20 Prozent des Jahresumsatzes aus, bei Spielwaren sind es sogar 40 Prozent und bei Juwelieren noch mehr.

"Da gab es kaum Murren"

Auch wenn das erste Adventswochenende mit 2-G-Regel enttäuschend verlaufen ist, gibt es jedoch auch einen positiven Aspekt: Die Kunden seien bei den 2-G-Kontrollen überwiegend "sehr diszipliniert" gewesen, betonte Ohlmann. "Da gab es kaum Murren." Aber so richtig Spaß mache das Einkaufen damit natürlich nicht. Uwe H. Werner, Bezirksgeschäftsführer des Handelsverbandes Mittelfranken, hat ebenfalls beobachtet, dass die meisten Kunden die 2-G-Regel tolerieren: "Aber die Kontrollschlangen vor den Läden sind für das Einkaufserlebnis natürlich nicht förderlich." In Nürnberg blieben die Umsätze hinter den sowieso geringen Erwartungen zurück.

Um die Kontrollen zu erleichtern, wollten einige Städte wie in anderen Bundesländern auf Armbänder setzen. Dabei wird der 2-G-Status von Kunden einmalig beim Betreten eines Geschäfts oder Restaurants überprüft. Der Kunde bekommt wie bei einem Musikfestival ein Bändchen ans Handgelenk, das ihm den Zutritt zu weiteren Läden ohne weitere Kontrolle ermöglichen soll. Umsetzen ließ sich das aber nicht in allen Fällen. Während in Bamberg Bändchen an Kunden ausgegeben wurden, wurde das Vorhaben in Kempten kurzfristig gestoppt. Das bayerische Gesundheitsministerium habe das Vorhaben "als nicht zulässig bewertet", teilte das City-Management Kempten am Freitag mit.

Bändchen verboten - nicht fälschungssicher

In einem Schreiben an die Kreisverwaltungsbehörden, auf das der Handelsverband Bayern auf seiner Homepage hinweist, heißt es, das Bändchen entspreche nicht der 15. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, die besage, dass bei jeder Einrichtung, für die die 2-G-Regel gelte, diese auch kontrolliert werden muss. Beim Bändchenmodell würde nur das Vorhandensein eines Bändchens kontrolliert, nicht jedoch Impfstatus und Identität. Anhand eines Bändchens darauf zu vertrauen, dass die Kontrolle des Impfnachweises und der Identität bereits an anderer Stelle erfolgt seien, könne nicht als ausreichend erachtet werden. Zudem seien die Bändchen nicht "fälschungssicher". Für die Betroffenen sei das enttäuschend, sagte Handelsverbandssprecher Ohlmann: "Es wäre eine Erleichterung gewesen, aber kein Durchbruch." Für die Geschäftsinhaber bleibe, so Ohlmann, nun aus wirtschaftlicher Sicht nur noch die Hoffnung auf das vierte Adventswochenende und die letzten Werktage vor Weihnachten.

Seit Mittwoch dürfen in Bayern in Teilen des Einzelhandels nur noch Geimpfte und Genesene einkaufen. Die 2-G-Regel gilt aber nicht für Geschäfte des täglichen Bedarfs. Dazu zählt das Gesundheitsministerium nicht nur Lebensmittelhandel, Apotheken, Drogerien, Tankstellen, Baumärkte und Zeitschriftenläden, sondern unter anderem auch Optiker, Akustiker, Babyfachmärkte, Tier- und Futtermittelgeschäfte, Blumenläden, Schuhgeschäfte und Buchhandlungen - zudem Handwerksbetriebe und Werkstätten. Von der 2-G-Regel betroffen sind unter anderem Bekleidungs- und Sportgeschäfte sowie Juweliere.

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