Ehemann brutal ermordet:"Eine unvorstellbare Tat"

"Wut, Enttäuschung und Angst": Die Ehefrau eines Polizisten erschlug ihren Mann und zersägte die Leiche - jetzt wurde sie verurteilt.

Stefan Mayr

Heike S. trägt Jeans und einen altrosafarbenen Pullover. Am ersten Prozesstag hatte die Angeklagte im Blitzlichtgewitter der Fotografen noch ein wenig gelächelt. An diesem Dienstag aber lauschte sie mit gesenktem Kopf der Urteilsbegründung.

Muss lebenslang hinter Gitter. Heike S.; ddp

Während sie am ersten Prozesstag noch lächelte, nahm sie an diesem Dienstag das Urteil reglos zur Kenntnis. Heike S. wurde zu lebenslanger Haft verurteilt.

(Foto: Foto: ddp)

Ihr langes braunes Haar bildete ein Schutzschild zu den Zuschauern im vollbesetzten Schwurgerichtssaal des Landgerichts Augsburg. "Einmal mehr müssen wir über eine unvorstellbare Tat entscheiden, bei der eine vorher unbescholtene Frau ihren Ehemann tötet, ohne dass ein klares Motiv vorliegt", sagte der Vorsitzende Richter Wolfgang Rothermel. Die 8. Strafkammer verhängte für das Verbrechen eine lebenslange Haftstrafe.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die 34-Jährige den Polizeihundeführer mit einem schweren Eisenteil im Wohnzimmer erschlagen, die Beine vom Körper abgesägt und anschließend die Leichenteile, verpackt in Plastiktüten, in einen Straßengraben geworfen hat.

Als Motiv geht das Gericht von "Wut, Enttäuschung und Angst" aus, da das Zusammenleben mit dem 46-jährigen Opfer alles andere als einfach gewesen sei. "Der Ehemann war dominant, rechthaberisch, aggressiv und er schlug seine Frau", stellte Richter Rothermel fest, "für ihn kamen zuerst seine Hunde und dann lange gar nichts."

Die Angeklagte hatte die Tat von Anfang an gestanden, beteuerte aber, dass sie ihren Mann im Affekt erschlagen habe, als er sie zum wiederholten Mal bedroht habe.

"Völlig abgedreht"

Nach ihrer Schilderung sei ihr Mann in der Todesnacht am 23. Januar einmal mehr betrunken gewesen, es sei zum Streit gekommen. "Ich konnte es nicht mehr hören, ich bin völlig abgedreht", berichtete Heike S. Deshalb habe sie das 75 Zentimeter lange Metallrohr vom Fensterbrett genommen und zugeschlagen.

Daraufhin sei ihr Mann auf das Sofa getorkelt. "Als er aufstehen wollte, habe ich noch einmal zugeschlagen", sagte sie, "dann noch einmal." Die Staatsanwaltschaft glaubt dieser Aussage nicht. "Die Angeklagte lügt ständig", sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Er beantragte lebenslange Haft wegen Mordes - zudem forderte er, wegen der "Brutalität und Kaltblütigkeit" die besondere Schwere der Schuld festzustellen. Die Anklage berief sich vor allem auf ein Gutachten eines Rechtsmediziners, das die Schilderung des Tathergangs durch die Angeklagte widerlegte.

Voll schuldfähig

Die Verteidigung plädierte dagegen auf eine Gefängnisstrafe von sieben Jahren wegen Totschlags und machte für die Angeklagte verminderte Schuldfähigkeit geltend. Ein psychiatrischer Gutachter hatte der Angeklagten allerdings volle Schuldfähigkeit attestiert.

Im Prozessverlauf hatten mehrere Zeugen übereinstimmend bestätigt, dass der Ehemann kein einfacher Mensch war. "Rücksicht auf andere war nicht unbedingt seins", berichtete eine ehemalige Lebensgefährtin des Opfers. Die Angeklagte Heike S. sprach von einem "Ehe-Martyrium". Der Richter sagte: "Er kümmerte sich weder um das Haus noch um die Familie."

Nach der Tat hatte Heike S. die Leiche in den Keller geschleppt und dort zum leichteren Transport beide Beine abgesägt. Anschließend warf sie die Leichenteile unweit vom Wohnort in einen Straßengraben. Danach meldete sie ihren Mann als vermisst. Die folgende Suchaktion der Polizei blieb erfolglos. Schließlich fanden Spaziergänger die Leiche.

Das Gericht ging zwar von einer "heimtückischen" Tat aus, da die Angeklagte ihren Mann "mit vier wuchtigen Schlägen" erschlug, als er arglos auf dem Wohnzimmersofa schlief.

Allerdings verneinte die Strafkammer eine besondere Schwere der Schuld . Damit könnte die Angeklagte nach 15 Jahren wieder aus der Haft entlassen werden. Die beiden Kinder, die zweieinhalb und fünf Jahre alt sind, haben von der Tat offenbar nichts mitbekommen. Sie leben bei ihren Großeltern.

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