Prozess um geschützten NagerWenn der Freistaat dem Biber einen neuen Damm baut

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In Bayern gibt es laut Schätzungen von Fachleuten inzwischen wieder etwa 27 000 Biber.
In Bayern gibt es laut Schätzungen von Fachleuten inzwischen wieder etwa 27 000 Biber. (Foto: David & Micha Sheldon/mauritius)
  • Ein Landwirt klagt gegen den Freistaat Bayern, damit ihm das Entfernen eines Biberdamms erlaubt wird, der sein Feld überschwemmt.
  • In Bayern leben derzeit etwa 27 000 Biber in mehr als 7000 Revieren, jährlich werden zwischen 2000 und 3000 Tiere geschossen.
  • Das Landratsamt bietet als Kompromiss an, dem Biber einen neuen Damm zu bauen, damit der Landwirt die bisherige Burg entfernen darf.
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Ein gebeutelter Landwirt klagt gegen den Freistaat, damit ihm endlich das Entfernen eines Biberdamms erlaubt wird. Stattdessen schlagen Gericht und Behörden einen amtlichen Umbau vor - um das Nagerleben zu retten.

Von Matthias Köpf, Eggstätt

Nur ein paar Kilometer weiter in der Nachbargemeinde Bad Endorf hat ein Mann offenbar jahrelang selbst zur Mistgabel gegriffen. Über fünf Jahre hinweg soll der Rentner dort am Brandbach immer wieder einen Biberdamm zerstört haben, bis ihm die Polizei vor ein paar Wochen auf die Spur kam, auch dank heimlicher Aufnahmen mit einer versteckten Wildtierkamera.

Solche Kameras hingen in dem Moorgebiet bei Eggstätt auch schon, und die Polizei ist wegen der dortigen Biber ebenfalls öfter alarmiert worden. Die Strafverfahren wurden aber eingestellt oder endeten mit einem Freispruch. Denn der Besitzer des landwirtschaftlichen Gutes versucht es ja ausdrücklich im Einklang mit dem Gesetz und hat sich deshalb nun aus eigenem Antrieb vor Gericht begeben: Als Kläger gegen den Freistaat Bayern, damit ihm die behördlichen Naturschützer im Rosenheimer Landratsamt endlich das Entfernen eines Biberdamms erlauben.

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Denn nicht nur die Biber sind in ganz Deutschland streng geschützt, sondern auch die Bauwerke, die sie in Bächen und kleineren Flussläufen aus Zweigen und Stämmen aufschichten. Dieser strenge Schutz gilt zumindest für diejenigen Dämme, welche die „Fortpflanzungs- oder Ruhestätten“ der Tiere sichern, wie es im Bundesnaturschutzgesetz formuliert ist. Also in den Worten der Vorsitzenden Richterin am Münchner Verwaltungsgericht für „eine bauliche Maßnahme des Bibers, die die Burg schützt“.

Und dass es bei dem fraglichen Damm bei Eggstätt eine Biberburg gibt, darin sind sich beide Seiten einig: die amtlichen Naturschützer samt ihren Regierungsjuristen und der Landwirt, der eher eine Art Agrarunternehmer ist und zur Gerichtsverhandlung gleich zwei Anwälte sowie einen Gutachter und weitere Zeugen mitgebracht hat.

Der Biber hat in diesem Fall einen schon vor langer Zeit künstlich geschaffenen Graben aufgestaut, der das Moorgebiet im Nordwesten des Chiemsees entwässern und daraus eine landwirtschaftliche Fläche machen soll. Dass ihm das Amt im Frühjahr 2023 das Entfernen einiger anderer Biberdämme erlaubt hat, reicht dem Kläger nicht. Denn diese Nebengebäude sind ohnehin nicht gesetzlich geschützt, wie auch die Vorsitzende deutlich macht. Außerdem hat das Landratsamt in seinem Bescheid anerkannt, dass dem Unternehmer ein Schaden entstanden ist, weil er sein vom aufgestauten Wasser überschwemmtes Feld schon seit Jahren nicht nutzen kann. Zudem sei der Erhaltungszustand des Bibers als Art im Landkreis Rosenheim als günstig einzuschätzen.

Damit und mit dem erwiesenen wirtschaftlichen Schaden sind aber schon zwei von drei Kriterien erfüllt, die ein Wegreißen auch des Hauptdamms oder das „Entnehmen“ seiner Erbauer ausnahmsweise erlauben würden. Beides käme nach Überzeugung der amtlichen Naturschützer in dem Fall aber ohnehin auf dasselbe hinaus, denn ohne den Damm könne die mutmaßlich etwa sechsköpfige Biberfamilie in ihrer dann trocken fallenden Burg nicht überleben.

Der „Erhaltungszustand“ der Art gilt als „günstig“

Dass der Erhaltungszustand des Bibers in Landkreis Rosenheim und praktisch in ganz Bayern als günstig angesehen werden kann, ist ein allseits unbestrittener Erfolg des Artenschutzes. Denn die Biber waren bis zum Anfang des 19. Jahrhunderts in Bayern praktisch ausgerottet worden – wegen ihres Fells, wegen ihres Fleisches und wegen des „Bibergeils“, eines von den Menschen einst als Wundermittel gegen dieses und jenes gehandelten Drüsensekrets.

Erst seit den 1960-er Jahren wurden die Biber im Freistaat wieder angesiedelt. Seither haben sie sich nahezu flächendeckend ausgebreitet. Mit Ausnahme des Hochgebirges gibt es in Bayern überall geeignete Lebensräume. Schätzungen zufolge leben derzeit etwa 27 000 Biber in mehr als 7000 Revieren, sagt Gerhard Schwab. Er ist einer von zwei hauptberuflichen „Bibermanagern“ beim Bund Naturschutz in Bayern und versucht zusammen mit zahlreichen ehrenamtlichen Biberberatern, Kompromisse zwischen dem Schutz der Tiere und den Interessen vor allem der Landwirte zu finden.

Denn längst kommt es beim Thema Biber immer wieder zu Konflikten. Bauern beklagen überflutete Felder, umgenagte Obstbäume, untergrabene Wege und vertilgte Feldfrüchte. Um solche Schäden zu ersetzen, hält der Freistaat derzeit pro Jahr 660 000 Euro bereit – zu wenig, sagen manche Bauern, während die Summe aus Sicht von Bibermanager Schwab schon ausreichen würde, wenn einzelne Empfänger nicht viel zu hohe Schäden abrechnen würden.

Doch wenn sie wirklich Schaden anrichten und der Erhaltungszustand günstig ist, dann können Biber eben ausnahmsweise auch „entnommen“, also gejagt oder erst in Fallen gefangen und dann abgeschossen werden. Das trifft laut Schwab jedes Jahr rund zehn Prozent der gesamten Population im Bayern, also immerhin zwischen 2000 und 3000 Tiere. Geschossen wird bei Schäden etwa an Bahnlinien, Straßen oder Kläranlagen, aber auch in der Landwirtschaft. Als dritte und letzte Voraussetzung für eine solche Entnahme des Bibers oder seiner Burg kommt aber hinzu, dass es keine bessere Alternative gibt.

Eine solche Alternative bietet das Landratsamt dem Unternehmer auf Druck des Gerichts schließlich an: Die Behörde selbst baut dem Biber einen neuen Damm, und zwar so, dass wenigstens derjenige Teil seiner Burg geschützt ist, der auf der anderen Seite des Entwässerungsgrabens auf dem Grund der Bayerischen Staatsforsten liegt. Dann darf der Unternehmer die bisherige Burg entfernen. Bei dieser Lösung müssen dann nur noch die Staatsforsten mitspielen. Und die Biber.

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