Duldung:Umstrittene Dienstanweisung

Flüchtlinge in der Ausbildung

Junge Flüchtlinge, deren Asylantrag abgelehnt wurde, bekamen bisher nach einer Duldung oft einen Ausbildungsplatz. Das ist wohl vorbei.

(Foto: Andreas Arnold/dpa)

Herrmanns rigoroser Kurs, junge Flüchtlinge schneller abschieben zu können, missfällt vor allem der Wirtschaft. Alles ein Missverständnis, heißt es aus dem Innenministerium. Betriebe und Flüchtlingsrat sehen das aber anders

Von Dietrich Mittler

Die Kritik, die Innenminister Joachim Herrmann (CSU) jüngst wegen einer Dienstanweisung an Bayerns Ausländerämter einstecken musste, ist nach außen hin ohne jegliche Wirkung geblieben. "Da wird es keine inhaltlichen Änderungen geben", sagte einer von Herrmanns Sprechern am Donnerstag. Die Anfang September per Mail versandte Anweisung des Innenministeriums hatte bei Bayerns Wirtschaft - insbesondere den Handwerksbetrieben - für reichlich Verunsicherung gesorgt. Hauptvorwurf: Die rigorose Art und Weise, in der das Ministerium das neue Bundesintegrationsgesetz auslege, mache es vielen jungen Flüchtlingen von vornherein unmöglich, eine Berufsausbildung anzutreten. Nachdem Wirtschaftsvertreter gar beim Ministerpräsidenten vorstellig geworden waren, lud Innenminister Herrmann zu einem Klärungsgespräch.

Der Ablauf dieses Gespräch am Dienstagabend erscheint indes, unterschiedlichen Interpretationen geschuldet, ebenfalls klärungsbedürftig. "Wir konnten die Missverständnisse ausräumen, und von der Linie oder von der Sache her gibt es nichts, was unser Haus da korrigieren oder bereinigen müsste", heißt es seitens des Innenministeriums. Im Ergebnis sei dieses Gespräch aber "sehr einvernehmlich" verlaufen. Was auch darin liegen könnte, dass im Stillen einige der Härten doch noch abgemildert werden könnten.

Konkrete Informationen darüber gab es aber weder seitens des Ministeriums noch der Wirtschaft. Im Gespräch, so die Auskunft eines Teilnehmers, seien einige Vorwürfe wiederholt worden. So etwa: Vor dem ministeriellen Schreiben sei es kein Problem gewesen, dass Flüchtlinge, deren Asylantrag abgelehnt worden war, relativ schnell zu einer Duldung, einer Arbeitserlaubnis und damit auch zu einer Berufsausbildung gekommen seien. Damit aber sei nun Schluss - bedingt durch das Schreiben an Bayerns Ausländerbehörden. In den Betrieben wachse die Sorge, dass sich etliche der Amtschefs nicht mehr trauten, für abgelehnte junge Asylbewerber eine Duldung auszusprechen. Die jungen Flüchtlinge würden meist zwar nicht abgeschoben, aber sie säßen ohne Arbeit und ohne Perspektive in ihren Einrichtungen.

Aber auch die Betriebe leiden: Sie suchen händeringend nach Nachwuchs, um den Mangel an Fachkräften auszugleichen. Ihnen versuchte Herrmann nun die Sorge zu nehmen. Er schlug vor, in den einzelnen Regierungsbezirken Gesprächsrunden zu bilden. Außerdem sollten sowohl die Betriebe als auch die Ausländerbehörden informiert werden, wie die Anweisung aus dem Ministerium auszulegen sei. Demnach ist für Herrmann Fakt: Durch die Anweisung habe sich die Rechtspraxis nicht verändert. Es gäbe wohl Missverständnisse seitens der Ausländerämter.

Der Süddeutschen Zeitung liegt indes die Korrespondenz zwischen einer solchen Behörde und dem Innenministerium vor, die nahelegt, dass von Missverständnissen gar keine Rede sein kann. In diesem Schriftwechsel beruft sich eine Ausländerbehörde auf die bisherige Gesetzesauslegung. Und nach der lägen erst dann Voraussetzungen für eine Abschiebung vor, wenn sich die konkret und unmittelbar abzeichne. Das Ministerium reagierte prompt. Es ließ wissen, dass "wir die Rechtsauffassung", so heißt es im Antwortschreiben, "nicht teilen". Heißt auf gut Deutsch: Alles ist genau so restriktiv gemeint, wie es im interministeriellen Schreiben steht.

Seitdem das Schreiben Wirkung zeigt, hagelt es Proteste - so auch vom Bayerischen Flüchtlingsrat. "Bereits wenn einer dieser jungen Flüchtlinge beim Ausländeramt einbestellt und dort aufgefordert wird, seine Papiere zu besorgen, ist hiermit die Beendigung seines Aufenthalts eingeleitet", sagt Stephan Dünnwald, einer der Sprecher des Flüchtlingsrats. Das ist eindeutig ein Bruch mit der bisherigen Herangehensweise: "Wenn früher ein Jugendlicher im Asylverfahren abgelehnt wurde und dennoch von einem Arbeitgeber einen Lehrvertrag bekam, dann ist er mit diesem Vertrag aufs Ausländeramt gegangen, bat um eine Duldung und hat diese auch bekommen", sagen Wirtschaftsinsider.

Dass nun alles ganz anders läuft, beruht offenbar auf einem raffinierten Schachzug. Bayern gelang es, im Bundesintegrationsgesetz, das eigentlich liberalisiert werden sollte, einen unauffälligen Nebensatz einzufügen, der besagt: Eine Duldung solle dann nicht mehr ausgesprochen werden, wenn konkrete Maßnahmen zur Beendigung des Aufenthalts ergriffen wurden. Sodann war es nur noch ein kleiner Schritt, per Dienstweisung zu definieren, ab wann solche Maßnahmen als ergriffen gelten. In Bayern ist dadurch faktisch ein Großteil der jungen Flüchtlinge aus dem Spiel. Für sie kann bereits der notwendige Gang zur Ausländerbehörde zur Falle werden. "Dies bedeutet, dass eine Ausbildung regelmäßig nicht mehr in Betracht kommt", schrieb Nürnbergs Oberbürgermeister Ulrich Maly Anfang Oktober an den Innenminister. Dessen Antwort steht noch aus.

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