Tagung des bayerischen KabinettsSöders Regierung will Gesetz für Drohnenabschüsse vorlegen

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Der Münchner Flughafen war nach Drohnensichtungen zuletzt zwei Mal gesperrt.
Der Münchner Flughafen war nach Drohnensichtungen zuletzt zwei Mal gesperrt. (Foto: Julian Stratenschulte/dpa)

Drohnensichtungen haben am Münchner Flughafen zuletzt mehrmals die Abläufe durcheinandergebracht. Das bayerische Kabinett will die Polizei deshalb schnellstmöglich mit neuen Befugnissen ausstatten. Doch ganz so einfach ist das nicht.

Wenige Tage nach den Drohnensichtungen am Münchner Flughafen will das bayerische Kabinett der Landespolizei mehr Kompetenzen für das Aufspüren und den Abschuss solcher Flugsysteme ermöglichen. Dazu soll, so viel ist bereits bekannt, das Polizeiaufgabengesetz erweitert werden. Denn insbesondere der Abschuss von Drohnen ist für die Polizei bisher sowohl rechtlich heikel als auch technisch, da hierzu meist die Ausrüstung fehlt.

Wegen der Drohnen mussten viele Flüge gestrichen werden, Tausende Passagiere strandeten deswegen unfreiwillig in der Landeshauptstadt. Auch über einer Bundeswehr-Einrichtung nahe dem Flughafen wurde eine Drohne gesichtet.

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„Es braucht Fangdrohnen und Jagddrohnen. Fangdrohnen zur Abwehr, aber auch Jagddrohnen, um hinterherzukommen und im Zweifelsfall auch diese Drohnen abzufangen, im Zweifelsfall auch abschießen zu können“, hatte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) Ende September gesagt. Die dafür nötigen Drohnen sollten in Bayern entwickelt werden.

Wer hinter den Drohnenflügen steckt, ist bisher nicht bekannt. Kanzler Friedrich Merz (CDU) und Söder hatten zuletzt öffentlich Russland hinter den Aktionen vermutet. Der Kreml wies aber jegliche Vorwürfe aus Europa für eine Beteiligung zurück. In Europa waren bereits Drohnensichtungen in anderen Ländern wie Dänemark als russischer Versuch gewertet worden, in Europa Unsicherheit zu verbreiten.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) und die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) forderten eine schnelle Ausstattung der bayerischen Polizei mit moderner Drohnendetektion und Abwehrtechnik. „Die Drohne ist kein Zukunftsproblem mehr – sie ist längst im Polizeialltag angekommen. Unsere Kolleginnen und Kollegen brauchen Technik, Ausbildung und klare Zuständigkeiten, um auf Bedrohungen aus der Luft reagieren zu können. Sicherheit darf nicht am Boden enden“, sagte DPolG-Landeschef Jürgen Köhnlein.

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Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte in den vergangenen Tagen bereits angekündigt, auch auf Bundesebene die Drohnenabwehr verstärken zu wollen. Er setzt etwa auf den Aufbau eines gemeinsamen Drohnenabwehrzentrums, an dem sich Bundespolizei, Zoll, BKA und Länderbehörden beteiligen. Je nach Art der Drohnen, um die es gehe, könne eine Amtshilfe der Bundeswehr nötig werden. In den vergangenen Tagen hatte die Bundeswehr bereits am Münchner Flughafen bei der Drohnensuche die Polizei zwischenzeitlich unterstützt.

Von der GdP hieß es, dass es keine Lösung sei, die Bundeswehr rechtlich zu befähigen, im Inland tätig zu werden. „Das ist Sache der Landes- und Bundespolizei, für Amtshilfe ist hier keine Zeit, es ist fünf vor zwölf und uns rinnt die Zeit davon und wir laufen hinterher“, sagte GdP-Landeschef Florian Leitner. Um die Sicherheit gewährleisten zu können, dürfe es an dieser Stelle „keinerlei Sparkurs der Regierung“ geben.

Expertin warnt: Abschuss von Drohnen ist in der Praxis keine gute Idee

Hinsichtlich der bayerischen Gesetzesverschärfung könnte genau dies ein Problem werden. So gilt für 2026 ein Moratorium zur Schaffung neuer staatlicher Stellen – also auch bei der Polizei. Sofern das weiter gelten soll, müsste das Personal aus dem Bestand kommen. Zudem ist Bayerns Haushalt wegen der Wirtschaftsflaute und dem Einbruch der Steuereinnahmen – derzeit laufen die Verhandlungen für den Etat 2026/27 – bereits angespannt.

Der Abschuss von Drohnen über zivilem Gelände gilt in der Wissenschaft nicht als probates Mittel. Zwar ist ein Abschuss rechtlich unter bestimmten Voraussetzungen bereits jetzt möglich, wird aber in der Praxis kaum angewandt, wie die Expertin Verena Jackson von der Universität der Bundeswehr München sagte. Grund seien große Gefahren, etwa durch herabfallende Trümmer oder durch eine möglicherweise explosive Last der Drohne. Auch bei den jüngsten Drohnensichtungen etwa in Dänemark haben die dortigen Behörden von einem Abschuss abgesehen. Auch für die Frage zu Gefahren durch Kollateralschäden müsste das Gesetz eine rechtliche Regelung finden.

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