Sicherheit in BayernDas Drohnengesetz ist da, das Geld für Drohnen nicht

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Anfang Oktober stellte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann die Pläne für die Drohnenabwehr vor.
Anfang Oktober stellte Bayerns Innenminister Joachim Herrmann die Pläne für die Drohnenabwehr vor. (Foto: Peter Kneffel/dpa)
  • Bayern bringt einen Monat nach den Vorfällen am Münchner Flughafen ein Gesetz zur Drohnenabwehr in den Landtag ein.
  • Das Gesetz erlaubt der Polizei den Einsatz bewaffneter Drohnen und als letztes Mittel auch den Abschuss fremder Drohnen.
  • Die Finanzierung der Drohnenabwehr ist noch ungeklärt und soll in den kommenden Haushaltsberatungen eine Rolle spielen.
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Einen Monat nach den Vorfällen am Münchner Flughafen bringt die bayerische Regierung ein Gesetz zur Drohnenabwehr in den Landtag. Eine wesentliche Frage ist aber ungeklärt.

Von Thomas Balbierer

Ein „Schnellgesetz“ kündigte Bayerns Ministerpräsident Markus Söder Anfang Oktober an, kurz nachdem unbefugte Drohnen den Münchner Flughafen lahmgelegt hatten. „Unsere Polizei muss Drohnen sofort abschießen können“, forderte er. Schon wenige Tage später brachte sein Kabinett eine Änderung des Polizeiaufgabengesetzes (PAG) auf den Weg, das der Polizei den Einsatz bewaffneter Drohnen erlaubt – und als letztes Mittel auch den Abschuss. Der Entwurf wurde am Mittwochnachmittag erstmals im bayerischen Landtag debattiert. Schnell ging es also tatsächlich, aber ist das neue Drohnenabwehrgesetz nicht nur schnell, sondern auch wirkungsvoll?

Darüber gingen im Landtag die Meinungen auseinander. Söders Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) sprach von einem „Meilenstein bayerischer Sicherheitspolitik“. Während noch nicht absehbar sei, wann die Bundesregierung den rechtlichen Rahmen für eine Drohnenabwehr durch die Bundeswehr oder die Bundespolizei schaffe, gehe Bayern bei der Landespolizei voran. Man schütze kritische Infrastruktur, Menschen und die Souveränität – und zwar „mit modernster Technik“, sagte Herrmann.

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Bislang ist offen, wie viel Geld in die angekündigte Drohnenabwehr fließen soll. „Natürlich geht das nicht zum Nulltarif“, hatte Ministerpräsident Söder zuletzt dazu gesagt, aber keine Zahlen genannt. Genau das kritisierte die Opposition im Landtag: Eine wirksame Drohnenabwehr brauche nicht nur eine passende Rechtsgrundlage, sondern auch „mehr Geld“, sagte Florian Siekmann, Innenpolitiker der Grünen. An Flughäfen müsse man zum Beispiel dringend in die Detektion von Drohnen investieren, das koste mehrere Millionen. „Da ist kein Hightech, da ist nur das menschliche Auge“, sagte Siekmann. Vom Ministerpräsidenten, der sich zuletzt gerne in Lederjacke vor Drohnen fotografieren ließ, forderte er: „weniger Top Gun, aber mehr Wirksamkeit“.

Der AfD-Abgeordnete und ehemalige Polizist Jörg Baumann warf Söder Populismus im Vorfeld der Gesetzesänderung vor. „Braucht es das auf die Schnelle? Nein.“ Auch ohne Gesetzesänderung sei die Polizei im Notfall befugt gewesen, Drohnen abzuschießen. „In diesem Gesetz steht nichts Neues.“ Alfred Grob von der CSU, von Beruf ebenfalls Polizist, verteidigte die Anpassungen. Die Befugnisse seien bislang nicht konkret genug geregelt gewesen. „Das ist einfach Gesetzessystematik.“

Aber Grob räumte ein: „Mit einem Gesetz allein kann man keine Drohnen abwehren.“ Deshalb werde Bayern ein eigenes Drohnenkompetenzzentrum in Roth und später in Erding einrichten. Konkreter wurde er nicht. Auch der FW-Abgeordnete Wolfgang Hauber, noch ein Polizist, gab zu, dass das Gesetz nur der Anfang sei, weil die finanzielle Ausstattung bislang nicht geklärt ist: „Das Thema wird also in den Haushaltsberatungen eine Rolle spielen müssen.“

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Der SPD-Rechtspolitiker Horst Arnold verglich das Vorgehen bei der Drohnenabwehr mit einem Flugzeugträger, den man ohne Flugzeuge aufs Wasser setze. Ob das Gesetz in nächster Zeit überhaupt zur Anwendung kommen werde? „Ich habe meine Zweifel.“ Es wird nun im zuständigen Ausschuss beraten.

Konkret sieht die geplante Gesetzesänderung vor, dass die Polizei Drohnen per Funk oder Radar orten und sie bei drohender Gefahr ohne Vorwarnung beschädigen oder zerstören darf. Zur Abwehr sollen etwa „Jammer, Störsender, elektromagnetische Impulse, Laser oder Fangnetze zum Einsatz kommen“, aber auch „Explosivmittel“, wie es im Entwurf heißt. Dazu wurde im PAG ein neuer Artikel eingefügt.

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) in Bayern begrüßt, dass die rechtlichen Kompetenzen der Polizei bei der Drohnenabwehr nun „sauber geregelt“ seien. Das bedeute aber nicht, dass die Polizei mit dem neuen Gesetz „sofort Drohnen abfangen kann“, sagt DPolG-Landesvorsitzender Jürgen Köhnlein auf SZ-Anfrage.

Einerseits gebe es offene Fragen beim Personal, das derzeit intern rekrutiert werde: Wie etwa sollen die personellen Lücken gefüllt werden, die durch die neue Drohnen-Einheit entstehen? Der Gewerkschafter fordert, die im bayerischen Koalitionsvertrag versprochenen 2000 zusätzlichen Stellen bei der Polizei vollständig umzusetzen – das sei bislang nicht geschehen. Andererseits sei die technische Ausstattung fraglich: Noch ist laut Köhnlein nicht klar, welche und wie viele Drohnen die bayerische Polizei kaufen wird – und wie das genau finanziert werden soll. Daran arbeite gerade eine Arbeitsgruppe der Polizei. Entscheidend werde am Ende aber sein, wie viel die Staatsregierung sich die Drohnenabwehr kosten lasse.

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