Süddeutsche Zeitung

Doppelmord von Notzing:Mord oder Totschlag

Ist Christoph W. ein Fall für die Psychiatrie? Im Prozess um den Doppelmord von Notzing entscheidet das Gericht am Mittwoch. Der Verteidiger des Angeklagten plädiert auf Totschlag. Sein Mandant habe eine Borderline-Störung. Ein anerkannter Gutachter sieht das anders.

Von Florian Tempel

Im Prozess um den Doppelmord von Notzing hat der Verteidiger darauf plädiert, den 22-jährigen Angeklagten Christoph W. nicht wegen zweifachen Mordes, sondern wegen Totschlags in zwei Fällen zu verurteilen. Der Weilheimer Rechtsanwalt Winfried Folda vertrat die Ansicht, sein Mandant habe am 30. März 2012 die Eltern seiner damals 17-jährigen Ex-Freundin weder planvoll noch heimtückisch getötet. Das Mordmerkmal der niederen Beweggründe sei nicht unbedingt erfüllt.

Folda führte an, dass sein Mandant an einer schweren Persönlichkeitsstörung leide. Seiner Ansicht nach habe W. nicht nur aus Wut, Hass und Rache gehandelt, weil er das 60 und 54 Jahre alte Ehepaar für das Scheitern seiner Beziehung verantwortlich machte, wie es in der Anklage steht. Der Angeklagte W. habe vielmehr, bedingt durch seine Persönlichkeitsstörung, auch aus massiver Verzweiflung und Verlustangst gehandelt. Er sei während der Ausführung der Taten in so heftigen Gemütszuständen gewesen, dass er die Verwerflichkeit seines Antriebs und Tuns nicht erkannt habe.

Falls das Gericht ihn dennoch wegen Mordes verurteilen sollte, müsse die Persönlichkeitsstörung seines Mandanten schuldmildernd berücksichtigt werden, forderte Folda. Eine bei Mord sonst zwingend vorgeschriebene lebenslange Haftstrafe müsse dann auf eine zeitlich befristete Gefängnisstrafe reduziert werden. Sein therapiebedürftiger Mandant gehöre zudem in eine psychiatrische Klinik.

Emotionale Labilität und ein ausgeprägtes Selbstunwertgefühl

Zur Persönlichkeitsstörung seines Mandanten stellte Folda, abweichend vom Gutachten des Münchner Psychiatrie-Professors Norbert Nedopil, eine eigene Diagnose. Nedopil hatte W. emotionale Labilität und ein ausgeprägtes Selbstunwertgefühl attestiert. Folda kam anhand eines anderen Klassifikationssystems psychischer Erkrankungen zu dem Schluss, sein Mandant habe eine Borderline-Störung. Und Borderliner, so Folda, könnten in Zustände geraten, in denen sie nicht mehr wissen, was sie tun.

Der Angeklagte hatte bei der Polizei angegeben, er habe "einen Blackout", was die Tötung der Mutter angehe. Der Verteidiger sagte, das sei glaubhaft, weil sein Mandant zu allen anderen Ereignissen gleich nach seiner Festnahme ein volles und detailliertes Geständnis abgelegt und zu allen Einzelheiten richtige Angaben gemacht habe.

W. sei deshalb auch zu glauben, dass er die Tötung der Eltern nicht wirklich geplant habe. Dass er sich am Montag vor dem Tattag extra Urlaub genommen habe, habe einen anderen Hintergrund. Sein Mandant wollte am 30. März eigentlich mit zwei jungen Frauen in die Therme gehen und habe sich dafür frei genommen. Das Treffen sei von einer der jungen Frauen erst später abgesagt worden.

In der Nacht vor dem Tattag habe er nach Stress in der Arbeit, stundenlangen Computerspielen und sechs Halben Bier spontan den Entschluss gefasst, früh morgens nach Notzing zu fahren. Er sei dort mit diffusen Absichten und ohne Tötungsabsicht durch ein Kellerfenster in das morgens leere Haus eingedrungen. Zwar habe er sich dort mit einem Küchenmesser bewaffnet. Doch er habe dem Vater, der als erster wieder nach Hause kam, nicht heimtückisch aufgelauert. Erst im Rahmen eines Kampfes im Wohnzimmer habe er ihm tödliche Wunden zugefügt. Auch die Mutter, die etwa zwei Stunden später kam, habe er nicht aus einem Hinterhalt angefallen, sondern sei ihr frontal gegenüber getreten. Erst als diese ihn angeschrien habe, sei er ausgerastet, sagte der Anwalt.

Der Angeklagte verzichtete auf ein letztes Wort. Das Urteil wird am kommenden Mittwoch verkündet.

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SZ vom 09.03.2013/dayk
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