Süddeutsche Zeitung

Doppelmord von Notzing:Angeklagter ist voll schuldfähig

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Stundenlang hat er die Eltern seiner Ex-Verlobten grausam gequält: Der Angeklagte im Doppelmord von Notzing hat nach Ansicht eines Gutachters nicht im Affekt gehandelt. Er ist voll schuldfähig - und leidet an einer Persönlichkeitsstörung.

Der Angeklagte im Prozess um den Doppelmord von Notzing ist nach Einschätzung des psychiatrischen Experten voll schuldfähig. Der 22-Jährige leide zwar unter einer Persönlichkeitsstörung, sagte Prof. Norbert Nedopil von der Universität München vor dem Landgericht Landshut. "Diese geht aber nicht so weit, dass sie die Steuerungsfähigkeit erheblich beeinträchtigt hat."

Der Angeklagte muss sich wegen Mordes an den Eltern seiner Ex-Verlobten verantworten. Die Staatsanwaltschaft ist überzeugt, dass er den 60-Jährigen und die 54-Jährige getötet hat, weil er diese für die Auflösung des Verlöbnisses mit der Tochter verantwortlich machte. Der Angeklagte hatte die Tat zum Prozessauftakt eingeräumt.

Eine eindeutige Aussage zu einer möglichen Sicherungsverwahrung machte der Gutachter nicht. "Die Störung ist behandelbar und verliert mit zunehmender Reife an Brisanz", betonte Nedopil. Bei einer Behandlung sei das Risiko eines Rückfalls deutlich verringert.

Der Prozess wird an diesem Freitag mit dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft fortgesetzt. Eine Woche darauf soll die Verteidigung ihren Schlussvortrag halten. Das Urteil wird Mitte März erwartet.

Geplantes Gemetzel an den Schwiegereltern

Das Verbrechen war nach Einschätzung des Psychiaters keine Affekttat, vielmehr habe es sich um ein über Stunden hingezogenes Tatgeschehen gehandelt. Der Heizungsmonteur habe sich bereits eine Woche zuvor speziell für den Tattag freigenommen. Dann sei er in das Haus eingebrochen, habe sich in der Küche ein Messer besorgt und auf sein erstes Opfer gewartet.

Laut Anklage tötete der junge Mann seine Opfer mit Dutzenden Messerstichen, Schlägen mit einem Schürhaken und einem Beil. Anschließend zwang er seine Ex-Verlobte, ihm bei der Beseitigung der Leichen zu helfen. "Er hat die Hindernisse, die einer Eheschließung im Weg standen, aus dem Weg geräumt und wollte mit seinem Lebensziel weitermachen", erläuterte der Experte das Motiv des Angeklagten. Die Persönlichkeitsstörung und die Unreife hätten bei der Tat zwar eine Rolle gespielt, aber nicht so weit, dass eine verminderte Steuerungsfähigkeit vorliege.

Labil, gehänselt und aggressiv

Der junge Mann leidet laut Gutachten an einer emotionalen Labilität und einem ausgeprägten Selbstunwertgefühl. "Seit der Kindheit hat er sich als Prügelknabe empfunden", sagte Nedopil. Von seiner Familie habe er keinerlei Unterstützung bekommen. In der Schule wurde er verspottet und gehänselt. Einmal sollen Mitschüler ihn mit dem Kopf voran in eine Kloschüssel getaucht haben. Seinem Vater konnte er es niemals recht machen und wurde mehrfach geschlagen. Der Vater brach ihm als 13-Jährigen im Streit sogar den Arm. "Das impulsive und aggressive Temperament des Vaters hat er schließlich übernommen", erklärte der Forensiker.

Der Angeklagte betrachtete sich demnach früh als Außenseiter, der Angst vor Misserfolg hatte. Das habe sich auch bei der Auswahl seiner Freundinnen gezeigt. Laut Gutachten suchte er sich Mädchen aus, die deutlich jünger als er waren und noch ziemlich unerfahren. Dann habe er versucht, die Freundinnen von ihren Familien und Bekannten zu isolieren.

Seine Ex-Verlobte war gerade 15 Jahre alt, als er sie kennenlernte. Der Angeklagte hatte da bereits feste Zukunftsvisionen. Er baute ein Haus in der Nähe und plante eine Familie. Nur wenige Monate später verlobten sie sich heimlich. Als die junge Frau zwei Jahre später die Beziehung beendete, brach für ihn eine Welt zusammen.

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