Amtsgericht urteilt:Elfjährige darf nicht bei Eltern bleiben

Vater und Mutter gehören der umstrittenen Glaubensgemeinschaft "Zwölf Stämme" an. Nach ihnen wird wegen des Verdachts auf Kindesentziehung gesucht.

Von Florian Fuchs, Dillingen

Das vermisste elfjährige Mädchen, das bis Oktober bei Pflegeeltern im Landkreis Dillingen wohnte, darf nicht bei seinen leiblichen Eltern bleiben. Das hat das Amtsgericht Dillingen am Montag geurteilt. Die Eltern, die der umstrittenen Sekte "Zwölf Stämme" angehören, sind mit dem Mädchen untergetaucht. Sie hatten einen Antrag auf Rückübertragung des elterlichen Sorgerechts beantragt.

Das Mädchen wurde im Alter von drei Jahren bei einer Pflegefamilie untergebracht. Bei den "Zwölf Stämmen" hatten schon früher Gerichte festgestellt, dass zur körperlichen Züchtigung von Kindern bis zum Alter von 13 Jahren unter anderem Ruten eingesetzt werden. Der zuständige Familienrichter am Amtsgericht urteilte nun, dass die Elfjährige bei ihren Eltern weiterhin der Gefahr von Schlägen ausgesetzt sei. Teile des Sorgerechts für das Mädchen wie Aufenthaltsbestimmung und Gesundheitsfürsorge liegen demnach weiterhin beim Jugendamt Dillingen.

Die Eltern waren trotz expliziter Aufforderung des Richters nicht zum Gerichtstermin erschienen. Seit Oktober befindet sich die Elfjährige offenbar wieder bei Vater und Mutter, die wohl derzeit in Tschechien leben, für die Behörden aber nicht auffindbar sind. Sie war am 16. Oktober nach dem Joggen nicht mehr zu ihren Pflegeeltern zurückgekommen. Kurz darauf erhielt der Pflegevater von der Glaubensgemeinschaft E-Mails, dass es dem Mädchen gut gehe. Nach den Eltern wird europaweit wegen des Verdachts der Kindesentziehung gefahndet.

Dass die Eltern Angst vor einer Verhaftung haben, könne er nicht als Entschuldigung für ihr Fehlen vor Gericht gelten lassen, sagte der Richter. Er beendete das Verfahren ohne Anhörung. Dem Gericht sei eine Videobefragung des Mädchens vorgeschlagen worden, sagte der Richter, aber dies hätte zu wenig Aussagekraft gehabt. Das Kind könne so nicht zweifelsfrei unbeeinflusst sagen, was es will.

Die Eltern können Beschwerde gegen das Urteil einlegen. Das Jugendamt lässt weiter nach der Elfjährigen suchen. Für den älteren Bruder des Mädchens hatten die Eltern vor einiger Zeit das Sorgerecht nach einer Bewährungszeit zurückerhalten.

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